Warnung: Gefälschte Rechnungen der "Zentralen Zahlstelle"
Aktuell kommt es erneut zu Massenaussendungen von täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen einer Zentralen Zahlstelle, angeblich von einem Amtsgericht mit offiziellem Wappen. Der angebliche Sitz ist unterschiedlich. Die Kontoverbindung führt ins Ausland und es wird eine kurze Zahlungsfrist bestimmt. Die Rechnungen scheinen im Zusammenhang mit Neueintragungen ins Handelsregister zu erfolgen.
Bezahlen Sie diese Rechnungen nicht!
Aus dem Bezirk Nordschwarzwald erreichte uns gerade die Rückmeldung eines Unternehmens, dem eine entsprechende Fake-Rechnung vorliegt. Zuletzt hatten wir im Jahr 2023 vor dieser Masche gewarnt. Teilweise sind die “Rechnungen” von einem angeblichen Richter unterzeichnet.
Unser Rat: Bezahlen Sie diese Rechnungen nicht. Rechnungen sollten immer einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden.
Sie können die Fake-Rechnungen anhand folgender Kriterien erkennen:
- Es wird in der Fake-Rechnung eine ausländische Bankverbindung angegeben.
- Die aufgeführten Kosten liegen viel höher als die regulär anfallenden Kosten. Die Zahlungsfrist ist sehr kurz.
- Ein Richter wird niemals eine Kostenrechnung unterzeichnen, da er hierfür nicht zuständig ist. Es sind aber auch z.B. Schreiben im Umlauf, die nur mit “Ihr Amtsgericht” gezeichnet sind.
In manchen Bundesländern sind Zentrale Zahlstellen eingerichtet. Wer eine Handelsregistereintragung vornimmt, muss mit Kostenrechnungen dieser Zahlstellen rechnen. Allerdings erhält man die Rechnung von der Zahlstelle des betreffenden Bundeslands. Eine bundesweit zuständige Zentrale Zahlstelle existiert nicht.
Weitere Hinweise: Webseite des Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität (DSW).
Pforzheim, 11.11.2025