Recht und Steuern

Änderung bei Offenlegung von Rechnungs­unterlagen

­Am 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich für offen­legungs­pflichtige Unternehmen Änderungen, die bei Einreichung der Unterlagen zu berück­sichtigen sind. Betroffen hiervon sind alle Geschäfts­jahre, die nach dem 31. Dezember 2021 begonnen haben.

Änderung des Offen­legungs­mediums

Bislang waren alle offenzulegenden Unterlagen beim Bunde­sanzeiger einzureichen. Zukünftig müssen die Unterlagen ab dem Geschäftsjahr 2022 im Unter­nehmens­register eingereicht werden.
Jahresabschlüsse und alle weiteren Rechnungs­legungs­unterlagen und Unter­nehmens­berichte mit einem Geschäfts­jahres­beginn vor dem 1. Januar 2022 sind weiterhin beim Bundes­an­zeiger einzureichen.
Für die Einreichung wird es eine einheitliche Publikations­platt­form geben, so dass die Unter­nehmer über eine einzige Plattform sowohl im Unter­nehmens­register als auch im Bundes­anzeiger einreichen können.

Über­mittlungs­format

Als amtliches Über­mittlungs­format wurde das XML- bzw. XBRL-Format gewählt. Möglich ist aber auch die Einreichung in anderen gängigen Datei­formaten wie MS Word, MS Excel oder PDF. Für die Kon­vertierung in ein verarbeit­bares Dateiformat fallen dann jedoch ggf. zusätzliche Gebühren an.

Pflicht zur elek­troni­schen Identi­fikation

Um im Unter­nehmensregister Dokumente einreichen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Ablauf der Regis­trierung ist in der „Arbeitshilfe Registrierung“ näher beschrieben.
Daneben muss jede Person, die selbst Daten übermitteln möchte, ein einmaliges Identi­fikations­verfahren durchlaufen. Ohne eine vorherige Identi­fikation der tatsächlich über­mittelnden Person können zukünftig keine Dokumente mehr offengelegt werden.
Weitere Infor­mationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter dem folgenden Link: BfJ - Offenlegung (bundesjustizamt.de) sowie auf der Publikationsplattform
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH bietet zudem eine Reihe von Infor­mationsveran­staltungen an, u. a. auch zum Thema der Einreichung auf der Publikumsplattform:
Quelle: IHK Karlsruhe