Verkehrspolitik
06.05.2024 Maut konkret 2.0.!
Was Transport- und Werkverkehrsunternehmen
jetzt beachten müssen
jetzt beachten müssen
Infos zur Online-Veranstaltung
Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auf dem deutschen Bundesfernstraßennetz für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t. Bei Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen fallen die Mautgebühren nur an, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 t liegt. Unternehmen, die ihre künftig mautpflichtigen Fahrzeuge bzw. Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer tzGm zwischen mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t für handwerkliche oder handwerksähnliche Dienstleistungen einsetzen, können gegebenenfalls von einer Ausnahme von der Mautpflicht profitieren. Die Regularien rund um diese „Handwerkerregelung“ sind jedoch sehr komplex ausgestaltet.
Themen:
- Was sind die Grundlagen der Mautgesetzgebung?
- Was genau gilt ab dem 01. Juli 2024?
- Was besagt die Handwerkerregelung?
Das und noch mehr erfahren Sie von dem Referenten Götz Bopp in einem rund 90-minütigen Webinar “Maut konkret 2.0.! Was Transport- und Werkverkehrsunternehmen” der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.
Termin:
06. Mai. 2024 von 13 – 14.30 Uhr