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Seit dem 1. Juni 2026 wird das Carnet ATA in der EU sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich digital beantragt und ausgestellt. Für die Übergangszeit steht weiterhin eine Papierversion als Rückfalloption zur Verfügung. Weitere Länder werden schrittweise auf das digitale Verfahren umgestellt.
Die Abfertigung des digitalen Carnets erfolgt an den EU-Zollstellen seit dem 1. Juni 2026 über einen QR-Code. Das gilt auch dann, wenn im Zielland noch das Papierverfahren genutzt wird. Damit wird die weitere Digitalisierung der Zollverfahren umgesetzt.
Nach Prüfung der eingegebenen Daten aktiviert die IHK das Nutzerkonto und Carnets können online beantragt werden. Der Admin kann ab dann auch neue Nutzer anlegen.
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter dem eCarnet-Zugang ein und drücken den Button “neues Carnet ATA” in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab. Nehmen Sie Kontakt mit der IHK auf. Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch “Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung”.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.