Exportfinanzierung

Meldepflichten

Die Meldepflicht für den Zahlungsverkehr ergibt sich aus der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) §§ 67 ff. Sie wurde im Zuge der Reform des Außenwirtschaftsgesetzes im September 2013 ebenfalls erneuert und betrifft alle Zahlungen über 12.500 Euro, die Inländer von Ausländern erhalten (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer leisten (ausgehende Zahlungen). Zahlungen sind u.a. Barzahlungen, Zahlungen mittels Lastschrift, Scheck und Wechsel, Überweisungen über Geldinstitute sowie Aufrechnungen und Verrechnungen. Nicht gemeldet werden müssen dagegen:
  • Erlöse aus der Warenausfuhr
  • Zahlungen für Wareneinfuhren sowie
  • Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit Laufzeit von bis zu 12 Monaten
Meldungen können nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Als Standardverfahren bietet die Deutsche Bundesbank hierfür das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) an. Es werden aber auch selbstprogrammierte Verfahren akzeptiert, wenn sie den Formvorschriften entsprechen.
Ein- und ausgehende Zahlungen sind ausschließlich über die Meldeformulare Anlage Z 4 oder Z 10 direkt vom meldepflichtigen Unternehmen bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die bisherige Meldung ausgehender Zahlungen über Z1-Meldungen entfällt wegen der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA. Die Änderungen betreffen u.a. auch Transithandels- und Lagergeschäfte. So wird etwa keine Unterscheidung mehr zwischen durchgehandelten Transithandelsgeschäften und Lagergeschäften gemacht. Der gebrochene Transit ist nach den Regeln des sonstigen Warenverkehrs zu melden. Zudem wurden die Kennzahlen bei Transaktions- und Bestandsmeldungen genauer untergliedert und in den Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für die Zahlungsbilanz näher beschrieben, um Meldepflichtigen die korrekte Zuordnung von außenwirtschaftlichen Transaktionen zu erleichtern. Die Bundesbank hat eine Überleitungstabelle vom alten zum neuen Kennzahlensystem bereitgestellt.
Das Merkblatt "Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr - Allgemeine Übersicht" bietet in erster Linie Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, die nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen, einen Überblick über die wichtigsten Meldevorschriften. Eine übersichtliche tabellarische Aufstellung der zu meldenden Zahlungen und Bestände findet sich im Merkblatt "Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr - Vordrucke, Termine, Befreiungen, Rechtsgrundlagen". Alle Merkblätter befinden sich im Internetauftritt der Bundesbank (siehe Servicespalte).
Quelle: IHK Region Stuttgart