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Import

Einfuhrverfahren

Import aus Drittländern → Rechtliche Grundlagen · Zollverfahren · Einfuhranmeldung & Dokumente · Abgaben & Steuern · Vereinfachungen · Pflichten bei Normen und Einfuhrbeschränkungen
Import

Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 € aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Der Rat der Europäischen Union hat am 12.12.2025 beschlossen, dass der vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 € auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben wird.

Einfuhrerleichterungen

Bestimmte genau erfasste Waren sind bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) vom Zoll befreit. Für diese Waren fällt bei der Einfuhr in die EU kein Zoll an, sofern sie richtig angemeldet werden und solange bei den Kontingenten die Mengen nicht erschöpft sind.

Importzollanmeldungen für Kleinsendungen

Die Abgabe einer elektronischerZollanmeldung ist für alle Importsendungen verpflichtend, auch für Kleinsendungen. Bis zu einem Wert von 150 Euro sind sie zollfrei, eine Freigrenze zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist entfallen.

Import

Bei den Aufschubkonten gibt es zwei wichtige Erleichterungen für Unternehmen. Künftig können auch Unternehmen mit wenigen Einfuhren ein Aufschubkonto erhalten und mehrere gleichartige Aufschubkonten beantragen.