Technologieexport
Technologietransfer und Exportkontrolle
Neben Waren kann auch die Ausfuhr von Software oder Technologie oder die Erbringung technischer Dienstleistungen genehmigungspflichtig sein. Das BAFA hat ein Merkblatt zu den geltenden exportkontrollrechtlichen Beschränkungen im Bereich des Technologietransfers herausgegeben. Die Publikation erläutert die relevanten Genehmigungspflichten und damit im Zusammenhang stehenden Aspekte.
Um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern, unterscheidet die Darstellung zwischen Informationen zur Frage, ob eine Genehmigung beim BAFA überhaupt beantragt werden muss und Angaben zur Antragstellung sowie zum eigentlichen Genehmigungsverfahren. Das Merkblatt richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Wissenschaftler in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die über technisches Know-how verfügen und dieses Wissen grenzüberschreitend oder an nicht im deutschen Wirtschaftsgebiet ansässige Personen weitergeben.