Gebührentarif

Gebührentarif im Außenwirtschaftsbereich

Die außenwirtschaftlichen Gebühren der IHK Nordschwarzwald sind wie folgt festgelegt (Stand 15.06.2026):

Gebührentatbestand neue Gebühr alte Gebühr
Ausstellen eines Carnets für IHK-zugehörige Unternehmen 90,00 € 90,00 €
Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen / Privatpersonen 120,00 € 120,00 €
Ergänzungsgebühr Carnet (Hinzufügen weiterer Reisen in ein laufendes Carnet) 90,00 € 125,00 €
Ausstellung von Ursprungszeugnissen 11,00 € 10,00 €
Ausstellung von dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen 11,00 € 10,00 €

Für unsere Carnet-Kunden:
Änderungen seit dem 01.01.2023
Die internationale Handelskammer (ICC) hat seit dem 01. Januar 2023 den ATA-Carnet-Verwaltungsbeitrag erhöht. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen die ICC-Gebühr seit 01.01.2022 als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt eingestuft. Hierfür gilt dann der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG).
Zusätzlich zu den Ausstellungsgebühren wird die ICC-Gebühr von 12,00 € sowie die zugehörige Umsatzsteuer auf der Abrechnung entsprechend separat ausgewiesen.

Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.