Gebührentarif
Gebührentarif im Außenwirtschaftsbereich
Die außenwirtschaftlichen Gebühren der IHK Nordschwarzwald sind wie folgt festgelegt (Stand 15.06.2026):
| Gebührentatbestand | neue Gebühr | alte Gebühr |
| Ausstellen eines Carnets für IHK-zugehörige Unternehmen | 90,00 € | 90,00 € |
| Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen / Privatpersonen | 120,00 € | 120,00 € |
| Ergänzungsgebühr Carnet (Hinzufügen weiterer Reisen in ein laufendes Carnet) | 90,00 € | 125,00 € |
| Ausstellung von Ursprungszeugnissen | 11,00 € | 10,00 € |
| Ausstellung von dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen | 11,00 € | 10,00 € |
Für unsere Carnet-Kunden:
Änderungen seit dem 01.01.2023
Die internationale Handelskammer (ICC) hat seit dem 01. Januar 2023 den ATA-Carnet-Verwaltungsbeitrag erhöht. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen die ICC-Gebühr seit 01.01.2022 als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt eingestuft. Hierfür gilt dann der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG).
Zusätzlich zu den Ausstellungsgebühren wird die ICC-Gebühr von 12,00 € sowie die zugehörige Umsatzsteuer auf der Abrechnung entsprechend separat ausgewiesen.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.