VerpackG

Start der Vor-Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Berlin, 04.09.2018. Seit Anfang September können Unternehmen bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ ihre notwendige Registrierung vornehmen. Verpflichtet dazu sind alle gewerblich tätigen Erstinverkehrbringer verpackter Waren mit der Zielgruppe der privaten Endverbraucher oder vergleichbarer Zielgruppen wie Gaststätten, Verwaltungen, Freizeiteinrichtungen, Büros von Freiberuflern, Krankenhäuser und viele mehr. Es gibt keine Bagatellgrenzen, unterhalb derer die Pflicht entfallen könnte.

Registrierung vor Markteintritt notwendig

Die Registrierung wird vom neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) zwingend verlangt und zwar im Vorfeld des Markteintritts. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, so dass sich viele Tausend Hersteller und Importeure zum Jahreswechsel quasi über Nacht registrieren lassen müssten. Um diesen Ansturm zu entzerren, bietet die zuständige ZSVR ab sofort eine „Vor-Registrierung“ an.

LUCID-Datenbank der Zentralen Stelle

Diese gilt als „vollwertige“ bzw. ausreichende Registrierung, d. h. sie muss im Januar 2019 nicht wiederholt oder erneuert oder vervollständigt werden. Sie wird nur deshalb als „Vor“-Registrierung bezeichnet, weil die ZSVR formal vor dem 01.01.2019 noch keine Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeiten hat und deshalb bis dahin quasi vorläufig agiert.
Die (Vor-)Registrierung ist über die LUCID-Datenbank auf der Homepage der ZSVR vorzunehmen. Anzugeben sind neben den üblichen Unternehmensdaten insbesondere die Namen aller Marken, die ein Unternehmen in Verkehr bringt.

Zehn inhaltsgleiche IHK Infoveranstaltungen nach den Sommerferien

Im Rahmen einer landesweiten, ca. 3-stündigen, inhaltsgleichen Veranstaltungsreihe aller 12 baden-württembergischen IHKs werden die Neuerungen des Verpackungsgesetz dargestellt.
Alle Unternehmen, die verpackte Ware in Verkehr bringen sind herzlich eingeladen, sich dort über die neuen Pflichten zu informieren.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, ergänzt