BAFA Förderprogramm

Neue EEW-Förderrichtlinie in Kraft getreten

Eschborn, 01.05.2023. Mit Beginn des Mai ist nun die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen gab es vor allem bei der Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie. Was sich darüber hinaus geändert hat haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Neu: Tiefe Geothermie

Erstmalig können über EEW auch Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie gefördert werden. Die Förderung erfolgt ausschließlich über Modul 2. Die Erstellung von Machbarkeitsstudien ist ebenfalls förderfähig und zwar unabhängig davon, ob anschließend auch eine Geothermie-Anlage errichtet wird oder nicht.

Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen

Insbesondere folgende Änderungen führen dazu, dass Elektrifizierungsmaßnahmen einfacher und umfangreicher gefördert werden können:
  • Die Einführung des neuen Modul 6, das sich ausschließlich an Kleine Unternehmen richtet. Diese können über Modul 6 für den Austausch von Anlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, eine Förderung beantragen, ohne dass hierfür das Erstellen eines Einsparkonzeptes erforderlich ist.
  • Modul 4: Elektrische Energie, die nachweislich aus Erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) bezogen wird, wird nun ebenfalls als Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt und darf bei der Ermittlung des CO2-Förderdeckels mit einem Emissionsfaktor von 0 berücksichtigt werden.
  • Überarbeitung der bisherigen CO2-Faktoren für elektrische Energie
Durch die Besserstellung von Elektrifizierungsmaßnahmen ergeben sich beispielsweise auch interessante Förderungsmöglichkeiten für Elektrolyse-Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.

Bessere Förderung für Kleine Unternehmen

Nicht nur durch die Einführung von Modul 6 wurden die Förderungsmöglichkeiten für Kleine Unternehmen erheblich erweitert:
  • Seit dem 1. Mai 2023 wird bei der EEW-Förderung erstmalig zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen unterschieden (MU). Somit können nun Kleine Unternehmen bis zu 10% mehr Förderung erhalten als zuvor.
  • Höhere Förderbeträge können sich für KU auch aus folgender Änderung ergeben: Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.
  • Zudem ist nun auch eine Förderung über Artikel 17 der AGVO möglich. Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an KMU und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für MU und 20 % für KU. Die Prozentangabe bezieht sich dabei auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition.

Förderung für Wärmedämm-Maßnahmen

In Modul 1 wurde die Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen aufgehoben. Zudem müssen bei der Dämmung von Bestandsanlagen kein Mindest-Dämmniveau mehr erreicht werden.

Alle Änderungen, Richtlinien und Antragsformulare

Alle Änderungen im Förderprogramm “Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz” (EEW) finden Sie auf der Homepage des BAFA. Dort sind auch die aktuellsten Richtlinien zum Programm hinterlegt, nach welchen die Antragsstellung erfolgen muss. Die Antragsstellung selbst erfolgt über das Online-Portal auf der Homepage des BAFA.

Ansprechpartner für Energie- und Klimafragen bei der IHK

Als Ansprechpartner für allgemeine Energie- und Klimaanpassungsfragen steht Ihnen bei der IHK Nordschwarzwald Dr. Andreas Fibich, Tel. 07231 / 201-108 zur Verfügung. Haben Sie Fragen zum Thema Betrieblichem Umweltschutz, so hilft Ihnen Dipl.-Biol. Oliver Laukel, Tel. 07231 / 201-155 bei der IHK weiter. Und möchten Sie einen kostenlosen Ressourcencheck für Ihr Unternehmen durchführen, so wenden Sie sich gerne an den KEFF+ Effizienzmoderator Herrn Luis Mayer, Tel. 07231 / 201-181 bei der IHK Nordschwarzwald. Wir unterstützen Unternehmen bei der Transformation und Klimaanpassung.
Quelle: BAFA, IHK Nordschwarzwald