REACH

Neue Datenbank für SVHC-Stoffe ab 2021

ECHA setzt Vorgabe der Abfallrahmenrichtlinie um

Helsinki, 09.09.2019. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant die Einrichtung einer Datenbank mit Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (Stoffe der Kandidatenliste, SVHCs) in Erzeugnissen.
Die geplante SVHC-Datenbank mit dem Namen „SCIP“ geht auf Vorgaben der kürzlich novellierten Abfallrahmenrichtlinie zurück. Danach bleibt der ECHA für die Einrichtung der Datenbank bis zum 5. Januar 2020 Zeit. Für Lieferanten eines Erzeugnisses, welches Stoffe der Kandidatenliste enthält, sieht Art. 9 der Abfallrahmenrichtlinie verpflichtend entsprechende Übermittlungspflichten gegenüber der ECHA vor.

Pflicht für Hersteller und Lieferanten ab Januar 2021

Hersteller oder Lieferanten (“suppliers“) von SVHC-haltigen Erzeugnissen (“articles“) sind laut ECHA-Mitteilung ab Januar 2021 zur Übermittlung von Informationen in die “SCIP“-Datenbank (“Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“) verpflichtet.
Die erforderlichen Informationen betreffen die sichere Verwendung von Erzeugnissen und “komplexen Objekten” (Produkten) mit einem bestimmten SVHC-Anteil. Umfasst sind etwa Name, Konzentration und Lokalisierung der SVHC.

Schnittstelle von Abfall-, Chemikalien- und Produktrecht

Die daraus hervorgehende Informationssammlung soll sowohl abfallbehandelnden Unternehmen als auch Verbrauchern (auf Anfrage) zur Verfügung stehen. Die gesammelten SVHC-Daten sollen u. a. zu einem verbesserten Risikomanagement im Rahmen der Abfallbehandlung und somit zu einer höheren Recyclingqualität beitragen. Auch die Verbraucheraufklärung sowie der Ersatz von SVHCs soll gefördert werden.

Information und verbessertes Risikomanagement

Die daraus hervorgehende Informationssammlung soll sowohl abfallbehandelnden Unternehmen als auch Verbrauchern (auf Anfrage) zur Verfügung stehen. Die gesammelten SVHC-Daten sollen u.a. zu einem verbesserten Risikomanagement im Rahmen der Abfallbehandlung und somit zu einer höheren Recyclingqualität beitragen. Auch die Verbraucheraufklärung sowie der Ersatz von SVHCs soll gefördert werden.
Weitere Informationen zu SCIP (in englischer Sprache) finden Sie bei der ECHA.

Neue Info (27.04.2020):

Bei der Umsetzung der SCIP-Datenbank zeichnet sich im Vorfeld bereits eine Verspätung der ECHA bei der Einrichtung einer Vollversion der Datenbank noch in diesem Jahr ab. Die nationale Umsetzung muss bis zum 07. Juli 2020 erfolgen und wird nach aktueller Planung voraussichtlich in § 62a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Niederschlag finden.
Vor dem Hintergrund des Corona-Virus hat der DIHK gegenüber der EU-Kommission eine grundsätzliche Verschiebung der Anwendungsfrist angeregt.
Quelle: DIHK, geändert, ergänzt