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Bericht­sheft - Down­load, Hin­weise und Abgabefristen

Download der Berichts­hefte

Das Berichts­heft ist Voraus­setzung für die Zu­lassung zur Ab­schluss­prü­fung

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist das Führen der vorgeschriebenen Berichtshefte eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Deshalb hat der Ausbildungsbetrieb auch darauf zu achten, dass der Auszubildende regelmäßig seine Berichte einträgt.

Auszu­bildende erreichen ihre Lern­ziele besser mit dem Berichts­heft

Wann haben Sie das letzte Mal die Angaben ihrer Auszubildenden im Ausbildungsnachweis mit den Lernzielen des Ausbildungsplans verglichen?
Können Sie mit gutem Gewissen bestätigen, dass ihre Auszubildenden das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen können?
Haben Sie dazu ein ruhiges Plätzchen im Betrieb, wo die Auszubildenden ungestört die Ausbildungsinhalte der letzten Woche in den Ausbildungsnachweis eintragen können?
Besprechen Sie mit ihren Auszubildenden, wenn es sich aus dem Ausbildungsnachweis ergibt, dass Lerninhalte falsch oder unvollständig begriffen wurden?
Geben Sie ihren Auszubildenden Tipps, welches Thema in dieser Woche im Mittelpunkt des Berichts stehen sollte und besprechen Sie mit ihnen schon im Laufe der Woche, was dazu geübt werden muss?

Auszu­bildende sind zum Führen des Berichts­heftes verpflichtet

Viele Ausbilderinnen und Ausbilder klagen über nachlässige, lieblose Führung der Hefte durch ihre Auszubildenden. Diese betrachten das Berichtsheft oft als überflüssige Pflichtübung und werden in dieser Auffassung nicht selten durch eine nachlässige Kontrolle der Berichtsheftführung durch den Ausbildungsbetrieb bestärkt.
Ausdrücklich erwähnt wird das Berichtsheft im Berufsbildungsgesetz als eine der Pflichten des Auszubildenden und als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Ausbildende hat den Auszubildenden zum Führen von Berichtsheften anzuhalten und diese durchzusehen.
Der Ausbildende hat den Auszubildenden die Berichtshefte kostenfrei auszuhändigen und Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Arbeitszeit zu führen sowie die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen zu überwachen.

IHK-Grund­sätze zum Führen eines Berichts­heftes

Die Industrie- und Handelskammer hat Grundsätze über das Führen von Berichtsheften aufgestellt. Danach ist der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten, Auszubildende, Ausbildungsstätte und gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden, in möglichst einfacher Form nachweisbar zu machen.
Der Ausbildende muss den Auszubildenden aktiv beeinflussen, das Berichtsheft zu führen und ihn auch überwachen. Mängel sind dem Auszubildenden aufzuzeigen, auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuwirken.
Der Ausbildungsnachweis ist in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben, ggf. Loseblattsystem) zu führen. Er hat den zeitlich und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten (Ausbildender, Ausbilder, Berufsschule und gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden) darzustellen. Er kann sowohl handschriftlich als auch mit Hilfe des PC erstellt werden.
  1. Den Ausbildungsnachweisen sind die Ausbildungsordnungen zugrunde zulegen. Der Ausbildungsnachweis soll der Systematisierung der Berufsausbildung dienen.
  2. Der Ausbildungsnachweis ist mindestens monatlich zu prüfen und vom Ausbildenden, Auszubildenden und ggf. dem gesetzlichen Vertreter (bei jugendlichen Azubis) abzuzeichnen.
  3. Der Auszubildende führt den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit im Betrieb.
  4. Die regelmäßige Führung des Ausbildungsnachweises ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Besondere Hinweise

  1. Der Ausbildungsnachweis ist ein Kontrollinstrument, das dann zum Tragen kommt, wenn z. B. der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat und anhand des Nachweises in Gegenüberstellung zum Ausbildungsplan eine mangelhafte Ausbildung nachweisbar ist (Schadenersatz wegen schlechter Ausbildung). Es liegt daher im Interesse des Ausbildungsbetriebes, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen regelmäßig zu überwachen.
  2. Bei der Führung des Ausbildungsnachweises sollten die Angaben über die ausgeübte Tätigkeit auch Aussagen über die verwendeten Mittel enthalten.
    Beispiele (Gastgewerbe):

    nicht: Auf dem Gardemanger gearbeitet.
    sondern: Gemüsejulienne aus Karotten, Sellerie und Lauch geschnitten.
    nicht: Im Lager geholfen.
    sondern: Wareneingang von Frischgemüse kontrolliert.

    Beispielhafte Eintragungen für den Berufsschultag:
    Putzverlust bei Gemüse berechnet.
    Kalbfleisch und seine Verwendung als Braten- oder Grillfleisch.
    Aufgaben von Bundestag und Bundesrat.

Abgabefristen der Ausbildungsnachweise 

Gemäß der gesetzlichen Vorgabe müssen alle Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) bereits mit der Anmeldung zur Prüfung vorgelegt werden.
Bitte laden Sie das Berichtsheft nach Erhalt der Aufforderung zur Anmeldung Ihrer Prüfung hoch. Die pdf-Datei darf eine Größe vom 50MB nicht überschreiten.
Spätester Abgabetermin (nicht empfehlenswert, da es zu Überlastungen im System führen kann).
  • Abschlussprüfung (AP, AP1/AP2) Sommer: 31.01.
  • Abschlussprüfung (AP, AP1/AP2) Winter: 31.07.
  • Abschlussprüfung (AP1), Zwischenprüfung Frühjahr: 15.11.
  • Abschlussprüfung (AP1), Zwischenprüfung Herbst: 31.05.