Wie gebe ich meine Stimme ab?

Die IHK-Wahl im Sommer war eine Briefwahl. Das hat der Wahlausschuss bereits in seiner ersten Sitzung entschieden. Jedes Unternehmen erhielt ein Wahlschreiben, in denen die jeweiligen Daten aufgeführt sind. Ein weiteres mit den Briefwahlunterlagen folgte Anfang Juli. Die Frist der brieflichen Stimmabgabe wurde vom Wahlausschuss auf 12. Juli bis 9. August festgesetzt.
Die Wahl erfolgte schließlich durch den dem Wahlschreiben beigefügten Stimmzettel. Dieser enthält für jede Wahlgruppe die Bewerberliste mit einem Hinweis auf die Anzahl der zu wählenden Bewerber. Der Wähler entscheidet sich für Bewerber, indem er deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er darf höchstens so vielen Bewerbern eine Stimme geben, wie in der Wahlgruppe Gremiumsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler legt seinen Stimmzettel in einen dafür bestimmten Umschlag und  sendet der Wähler seinen Wahlschein sowie im verschlossenen Umschlag den Stimmzettel an die Kammer. Der Name des Unterzeichners auf dem Wahlschein muss so deutlich erkennbar sein, dass die Wahlberechtigung nachgeprüft werden kann. Die bei der Kammer eingegangenen Umschläge werden nach Prüfung der Wahlberechtigung vom Wahlausschuss oder dessen Beauftragten unverzüglich und ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.
Der Wahlzeitraum erstreckte sich vom 12. Juli bis 9. August 2023. Danach erfolgt die Auszählung der Stimmen durch einen neutralen externen Dienstleister.