Mechanismen der IHK-Wahl

Die IHK-Wahl 2023 wird geleitet, überwacht und durchgeführt vom Wahlausschuss in Zusammenarbeit mit den Wahlvorständen in den einzelnen Wahlbezirken. Sowohl Wahlausschuss als auch Wahlvorstände werden durch ehrenamtliche Vertreter der niederbayerischen Betriebe gebildet – die IHK-Wahl liegt damit in den Händen der Unternehmer. Kontrollmechanismen sind vorgesehen.
Zur Durchführung der Wahl im Sommer 2023 greifen verschiedene Mechanismen. Zur Wahl der entscheidenden Gremiumsausschüsse bestellt der Wahlausschuss im Benehmen mit dem zuständigen regionalen IHK-Gremium für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorstand, der aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht.
Der Wahlausschuss entscheidet beispielsweise, wie die Wahl durchgeführt wird. 2023 gilt die Briefwahl. Der Wahlausschuss stellt zur Vorbereitung der Wahl ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) auf, das nach Wahlbezirken und Wahlgruppen eingeteilt ist. Bei dieser Einteilung geht der Wahlausschuss von dem Verzeichnis der Kammerzugehörigen der IHK aus. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören könnten, werden aufgeführt, wo ihre hauptsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeiten liegen. Im Zweifel entscheidet der Wahlausschuss. Die zweiwöchige mögliche Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei der Kammer einzureichen. Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer im Wählerverzeichnis aufgeführt ist.
Spätestens vier Wochen nach Ablauf der Auslegungspflicht fordert der Wahlausschuss die Wahlberechtigten schriftlich auf, in den einzelnen Wahlbezirken für jede Wahlgruppe schriftlich Wahlvorschläge bei der Kammer einzureichen. Der Wahlausschuss prüft die Vorschläge und entscheidet über ihre Gültigkeit. Der Wahlausschuss fasst die gültigen Wahlvorschläge in der Reihenfolge der Einreichung zu Bewerberlisten zusammen. Gehen mehrere gleichzeitig ein, entscheidet das Los, das ein Mitglied des Wahlausschusses zieht. Ist ein Bewerber in mehreren Wahlvorschlägen enthalten, wird er in der Bewerberliste nur mit seiner ersten Nennung aufgeführt. Der Wahlausschuss macht die Bewerberlisten für die einzelnen Wahlgruppen des Wahlbezirkes bekannt. Geht kein gültiger Wahlvorschlag ein, beruft der Wahlausschuss einen Vertrauensmann, der einen Wahlvorschlag einreichen kann.
Nach Abschluss der Wahl ermittelt der Wahlausschuss das Ergebnis der Abstimmung und entscheidet über die Gültigkeit sowie über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Fragen. Der Wahlausschuss stellt in jeder Wahlgruppe das Ergebnis der Wahl und die Reihenfolge der Bewerber fest. Er macht das Wahlergebnis bekannt.
Interview mit dem Vorsitzenden des Wahlausschusses
Inhaber des Planungsbüros Schramm Bauklimatik in Ruderting und langjähriges Mitglied der Vollversammlung ist Lothar Schramm bereits. Für die IHK-Wahl 2023 hat er ein weiteres wichtiges Ehrenamt übernommen: Er ist der Vorsitzende des Wahlausschusses.
Im Gespräch erläutert er, welche Rolle der Ausschuss im Zuge der IHK-Wahl hat und was ihn motiviert, sich auch hier ehrenamtlich zu engagieren.