Interview mit dem Wahlausschuss-Vorsitzenden

Inhaber des Planungsbüros Schramm Bauklimatik in Ruderting und langjähriges Mitglied der Vollversammlung ist Lothar Schramm bereits. Für die IHK-Wahl 2023 hat er ein weiteres wichtiges Ehrenamt übernommen: Er ist der Vorsitzende des Wahlausschusses. Im Gespräch erläutert er, welche Rolle der Ausschuss im Zuge der IHK-Wahl hat und was ihn motiviert, sich auch hier ehrenamtlich zu engagieren.

Herr Schramm, Sie haben den Vorsitz des IHK-Wahlausschusses übernommen. Was ist der Wahlausschuss und was sind seine Aufgaben?

Der Wahlausschuss besteht aus drei Vertretern aus niederbayerischen Unternehmen. Neben mir als Vorsitzenden gibt es noch die Beisitzer Rudolf Simmeth und Friedrich Mayer Junior. Bernhard Zeindl steht als Stellvertreter bereit. Die Aufgaben des Wahlausschusses sind in der Wahlordnung klar formuliert: Wir leiten die IHK-Wahl, entscheiden über die einzelnen Schritte und den Ablauf der Wahl, informieren die Wahlberechtigen darüber und überwachen den gesamten Prozess bis hin zum Wahlergebnis. Das hat man bewusst so geregelt, denn damit liegt die Wahl in den Händen der Unternehmer selbst. Wir sind für die Wahl verantwortlich. Das ist eine ganz wichtige Botschaft! Wir als Wahlausschuss stehen dafür, dass die Wahl gerecht, fair und transparent abläuft. Das wirkt sich ganz konkret aus, beispielsweise wenn es um Abgrenzungsfragen geht. Wie gehen wir mit einem wahlberechtigten Unternehmen um, das mit mehreren Standorten in unterschiedlichen Wahlbezirken vertreten ist? Welche Wahlgruppe ist die richtige, wenn sich der Tätigkeitsschwerpunkt eines Unternehmens verändert hat? Solche Fragen werden uns zum Beispiel vorgelegt.
Später geht es dann darum, die eingegangenen Wahlvorschläge mit den Kandidaten zu überprüfen und zu veröffentlichen. Und am Ende der Wahl, wenn die Stimmen ausgezählt werden, haben wir darauf nicht nur ein prüfendes Auge, sondern müssen beispielsweise die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen feststellen und Zweifelsfälle klären. Das sind wichtige Entscheidungen. Daher ist es auch notwendig, mehrere erfahrene Unternehmer im Wahlausschuss zu haben, um sich abstimmen zu können. Natürlich ist die Zuarbeit der Mitarbeiter in der IHK-Geschäftsstelle wichtig und für uns eine gute Grundlage, um Entscheidungen fällen zu können.

Kürzlich ist der Wahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammengetroffen. Was haben Sie dabei entschieden?

Bei der Sitzung in Passau standen Entscheidungen zum konkreten Ablauf der Wahl an – also vor allem: Wie und wann wird gewählt? Wir waren uns einig, dass wir auch 2023 die IHK-Wahl per Briefwahl durchführen wollen. Natürlich gibt es heute vieles, das online funktioniert, aber gerade Wahlen werden aus gutem Grund fast immer noch mit Papier und Stift durchgeführt. Das hat mit Sicherheit und der Wahrung der Grundsätze einer demokratischen Wahl zu tun. Die Briefwahl ist das einfachste, praktischste und sicherste Mittel, um allen der rund 90.000 wahlberechtigten Unternehmen die Abgabe ihrer Stimme zu ermöglichen.
Wir haben außerdem den Zeitraum der Wahl festgelegt: Die eigentliche Wahl wird vom 12. Juli bis 9. August stattfinden, in diesem Zeitraum müssen die ausgefüllten Stimmzettel bei der IHK eingehen. Ein dritter wichtiger Punkt war die Aufstellung des Wählerverzeichnisses, in dem alle wahlberechtigten Unternehmen hinterlegt sind. Denn nur wer in diesem Verzeichnis steht, darf auch wählen!

Sie selbst sind inzwischen in Ihrer dritten Vollversammlungsperiode. Was waren zu Beginn Ihre Beweggründe, sich in der IHK zu engagieren?

Dazu gab es tatsächlich einen konkreten Anlass, an den ich mich noch gut erinnern kann. Vor etwa 15 Jahren gab es auch schon einmal eine schwierige Zeit zur Energienutzung und der Etablierung Erneuerbarer Energien. In meinem Beruf bleiben einem solche Ereignisse gut im Gedächtnis.
In einem Gespräch mit einem befreundeten Unternehmer haben wir uns bestärkt, dass man nicht nur kritisieren soll, sondern auch etwas aktiv unternehmen muss. Das ist der, wenn mir das Wortspiel erlaubt ist, unternehmerische Grundgedanke. Nur wer aktiv ist, kann etwas bewegen! Die Vollversammlung eignet sich natürlich dazu, etwas zu bewegen, zu verändern. Von den Mitgliedern können wichtige Weichenstellungen vorgenommen werden. Jammern oder kritisieren allein reicht nicht. Die Kammer ist ja das Vertretungsorgan der regionalen Industrie- und Handelsunternehmen. Diese können sich logischerweise nur selbst vertreten. Es geht eben darum, keine Einrichtung zu haben, die verlängerter Arm der Politik ist, sondern eine, die die Interessen der tätigen Menschen in der Region präsentiert und vertritt. Deshalb ist es so wichtig, hier tat- und aussagekräftig für die Menschen zu stehen.

Sie kandieren in diesem Jahr nicht mehr. Warum?

Niemand sollte ein Amt zu lange innehaben. Es gibt viele andere, auch junge Unternehmer, die wieder neue Ideen und Impulse einbringen können und dafür sehe ich die Zeit gekommen. Es ist wie in so vielen Bereichen des Lebens und Wirtschaftens: Die Mischung aus erfahrenen und jungen agilen Unternehmern gibt die besten Lösungen. Daher stelle ich meinen Sitz zur Verfügung.

Was raten Sie Ihren Unternehmerkollegen: Warum sollte man sich für die IHK-Wahl interessieren und seine Stimme abgeben?

Wer mitbestimmen will, in welche Richtung sich die IHK und letztlich der Wirtschaftsraum Niederbayern entwickelt, der muss sich konsequenterweise auch für die IHK-Wahl interessieren. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass es neue Impulse bei der Vertretung der Unternehmen braucht. Es ist Zeit für die Achtung und Wertschätzung des regionalen Unternehmertums. Um mit Netzwerken eigene Aktivitäten und Entwicklungen am Leben zu halten. Denn die Meisterung von schwierigen Situationen wird sich mit Rufen nach Förderungen und politischen Hilfen nicht lösen lassen.
Wie sich die IHK in den kommenden fünf Jahren positioniert, welche Themen sie aufgreift und wofür sie sich engagiert: All das bestimmen die Unternehmer selbst, indem sie ihre Vertreter wählen. Die Grundlage hierfür legt die IHK-Wahl. Seine Stimme bei der IHK-Wahl abzugeben, bedeutet auch sein demokratisches Recht wahrzunehmen und bewusst Entscheidungen zu treffen.

Die Wahlordnung (PDF-Datei · 415 KB)regelt zum Wahlausschuss folgendes: Das Präsidium bestellt zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss, der aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Stellvertreter können bestellt werden. Der Wahlausschuss wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch das älteste Wahlausschussmitglied vertreten. Der Wahlausschuss entscheidet, ob die Wahl brieflich oder durch persönliche Stimmabgabe erfolgt. Bei brieflicher Wahl bestimmt er die Frist, in welcher der Stimmzettel bei der Kammer eingehen muss. Bei persönlicher Stimmabgabe legt er den Wahltag, die Stimmbezirke, die Wahllokale und die Wahlzeit fest. Mit der Durchführung der Wahl kann der Wahlausschuss eine oder mehrere Personen beauftragen und diese ermächtigen, weitere Personen zu Hilfstätigkeiten bei der Durchführung der Wahl beizuziehen.