Krisenmanagement und rechtliche Rahmenbedingungen
In einer zunehmend unsicheren Welt sind Unternehmen gefordert, sich auf Krisen aller Art vorzubereiten. Ob Cyberangriffe, Naturkatastrophen, technische Ausfälle oder der plötzliche Ausfall der Geschäftsführung. Ein wirksames Business Continuity Management (BCM) schützt nicht nur die Betriebsfähigkeit, sondern ist auch rechtlich relevant: Gesetzliche Vorgaben und branchenspezifische Standards verlangen klare Strukturen.
Besonders im Mittelstand muss noch vielerorts eine Krisenprävention aufgearbeitet werden. Indem Krisenpläne erarbeitet werden und Krisenstäbe zumindest schonmal benannt werden. Business Continuity Management (BCM) bietet hier einen strategischen Rahmen, um kritische Prozesse zu identifizieren, Risiken zu bewerten und Notfallpläne zu entwickeln.
Rechtliche Rahmenbedingungen & Compliance: Die Grundlage für wirksames Krisenmanagement
Rechtliche Compliance ist kein Selbstzweck – sie ist ein strategischer Baustein für Resilienz und Standortstabilität. Ein effektives Krisenmanagement beginnt mit rechtlicher Klarheit. Unternehmen, die ihre Resilienz im sicherheits- und verteidigungspolitischen Umfeld stärken wollen, müssen gesetzliche Anforderungen frühzeitig und systematisch berücksichtigen:
Dazu gehören unter anderem die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie zur IT-Sicherheit, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Regelwerke definieren nicht nur Pflichten, sondern bieten auch Orientierung für den Aufbau robuster Strukturen. Zur Unterstützung stellen wir praxisnahe Informationen bereit.
