Nr. 269906
Standortpolitik

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Arbeitsrecht
Paragrafenzeichen auf einem Blatt ausgedruckt © IHK Essen

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte.

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