Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung gemäß den gesetzlichen Anforderungen
Die IHK zu Essen sucht einen qualifizierten Anbieter für die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Hintergrund:
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Arbeitsbedingungen hinsichtlich möglicher psychischer Belastungen zu bewerten. Die IHK zu Essen erkennt die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung der Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden an und wird daher eine umfassende psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Dazu werden Angebote zu folgenden Leistungen erbeten:
Aufgaben:
- Identifikation und Analyse potenzieller psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz.
- Bewertung der Auswirkungen dieser Belastungsfaktoren auf die Mitarbeitergesundheit und -leistungsfähigkeit.
- Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der identifizierten Belastungsfaktoren.
- Erstellung eines Berichts, der die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die empfohlenen Maßnahmen transparent darstellt.
- Die Umfrage soll in digitaler Form ausgeführt werden. Die Abwicklung soll nicht über die IHK durchgeführt werden, sondern durch den Anbieter mit einer entsprechenden Software.
- Die Mitarbeitenden der IHK zu Essen werden durch Info-Material sowie einer Kick-Off-Veranstaltung in das Thema eingeführt.
Anforderungen an den Anbieter:
- Nachweisliche Erfahrung in der Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen.
- Fachkenntnisse im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie fundierte Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften.
- Fähigkeit zur ganzheitlichen Analyse von Arbeitsbedingungen und psychosozialen Belastungen.
- Kommunikationsstärke und die Fähigkeit, Ergebnisse verständlich und praxisnah zu präsentieren.
- Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen Daten.
Zeitrahmen:
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte innerhalb von sechs Monaten ab Auftragserteilung abgeschlossen sein.
Schriftliche Angebote mit Umsetzungsvorschlägen werden unter Nennung des Preises für das gesamte Angebot bis zum 26. April 2024 bei der IHK zu Essen
– per E-Mail an Josephine Stachelhaus - erbeten:
– per E-Mail an Josephine Stachelhaus - erbeten:
IHK zu Essen
Josephine Stachelhaus
Mail: Josephine.stachelhaus@essen.ihk.de
Tel.: 0201/1892214
Handy: 01702413652
Josephine Stachelhaus
Mail: Josephine.stachelhaus@essen.ihk.de
Tel.: 0201/1892214
Handy: 01702413652
Kosten für die Erstellung der Angebote werden nicht erstattet.
Gleichrangige Kriterien für die Erteilung des Auftrags sind:
- Vollständigkeit und Stimmigkeit des Konzepts
- Wirtschaftlichkeit des Angebots
Die Erteilung des Auftrags ist bis zum 10. Mai 2024 beabsichtigt; bis zu diesem Datum ist der Anbieter an sein Angebot gebunden.
Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat anzugeben.
Sollten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat dieser die Vergabestelle vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Angebote, die nach Ablauf der Abgabefrist bei der ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgeordert.
Vordrucke für die Angebotserstellung existieren nicht, das Angebot kann nach eigenem Muster erstellt werden. Die Kosten für die Erstellung der Angebote werden nicht erstattet.
Sollten während der Laufzeit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unsererseits Änderungen an den Vergabeunterlagen notwendig sein, so werden alle Anbieter von bereits eingereichten Angeboten über diese Änderungen informiert.
Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist nicht zulässig.
Veröffentlichung der Ausschreibung am 12. April 2024.