Rahmenvertrag zu Kurierfahrten von Prüfungsaufgaben und -unterlagen


Vergabeart / Vergabeverfahren: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Datum der Veröffentlichung: 16. Juli 2025

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle:
Industrie- und Handelskammer zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Kontaktstelle: Beschaffung
Ansprechpartner: Robert Schweizog
E-Mail: vergabe@essen.ihk.de

Ort der Leistungsausführungen:
Verschiedene Prüfungsorte im IHK-Bezirk Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen

Art und Umfang des ausgeschriebenen Auftrags:
Es sollen versiegelte Prüfungsaufgaben und weitere Prüfungsunterlagen per Direktfahrten mit abschließbarem KFZ zu verschiedenen Orten transportiert werden. Das Auftragsvolumen liegt schätzungsweise bei ca. 500 Fahrten an ca. 125-150 Tagen.
Folgende Leistungsbeschreibung ist dabei zu beachten:
  • Absolut zuverlässige Kurierfahrer/-innen, die der deutschen Sprache mächtig sind. Diese Regelung muss zwingend auch für mögliche Subunternehmen gelten
  • Jede/-r einzelne Kurierfahrer/-in muss sich gegenüber der IHK zur Verschwiegenheit verpflichten
  • Es soll gewährleistet sein, dass ausreichend Personalstärke vorhanden ist, um auch Vertretung bei Ausfällen gewährleistet ist
  • Sehr kurzfristige gegenseitige Erreichbarkeit muss gewährleistet sein; sowohl für die Planungen der Fahrten (bis zu 2 Tagen vorher) als auch an den Tagen der Fahrten selbst
  • Transport von Prüfungsaufgaben ausschließlich in verschließbaren und geschlossenen Fahrzeugen
  • Dokumentationsverpflichtung bei Übernahme und Abgabe am Prüfungsort
  • Feste Zeiten zur Abholung bei der IHK
  • Feste Lieferzeiträume für die verschiedenen Prüfungsorte (Beachtung von Schließzeiten an den Berufskollegs usw.)
  • Kurierdienst muss eine angemessene Versicherung vorhalten
Der Auftragnehmer soll sich verpflichten, die Leistungen nach dem geschlossenen Rahmenvertrag fachgerecht zu erfüllen
Der Auftragnehmer soll keiner Weisung hinsichtlich der zeitlichen und ablauforganisatorischen Umsetzung unterliegen, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist.

Haftung und Versicherung:
Der Auftraggeber soll nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer haften.
Der Auftragnehmer soll dem Auftraggeber zusichern, dass die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt eingehalten werden. Diese Zusicherung soll der der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen abgeben. Der Auftragnehmer soll dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen einräumen.
Im Übrigen sollen die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften haften.
Der Auftragnehmer soll eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Das gilt auch für Subunternehmen.
Die Deckungssummen sollen in jedem einzelnen Schadensfall mindestens: betragen:
  • Versicherungssumme für Betriebs-/Berufshaftpflichtrisiko:
    • 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Transport-, Logistikversicherung für Frachtverträge, Speditionsverträge Lagerverträge:
    • bei Güterschäden: 3.000.000,00 €
    • bei Güterfolgeschäden: 500.000,00 €
    • bei reinen Vermögensschäden: 500.000,00 €
  • Schadenereignis:
    • Begrenzung der Versicherungsleistung 6.000.000,00 €
    • Die durch ein Ereignis mehreren Geschädigten entstandenen Schäden werden unabhängig von der Anzahl der Geschädigten und der Verkehrsverträge anteilmäßig im Verhältnis Ihrer Ansprüche ersetzt, wenn sie zusammen die äußerste Grenze der Versicherungsleistung übersteigen
  • Jahresmaximum:
    • Begrenzung der Versicherungsleistung je Versicherungsjahr 10.000.000,00 €
    • Die Höchstleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse der versicherten Verkehrsverträge eines Versicherungsjahres
  • Beförderungsmehrkosten / Fehlleitung
    • Der Versicherer leistet höchstens je Schadenereignis 50.000,00 €
  • Bergungs-, Vernichtungs- oder Beseitigungskosten
    • Der Versicherer leistet höchstens je Schadenereignis 100.000,00 €
Vertragsdauer:
Das Vertragsverhältnis soll zunächst über eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden. Es besteht fünf Mal die Option den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern.

Ablauf der Angebots- / Abgabefrist: 30. Juli 2025, 14:00 Uhr

Ablauf der Angebotsbindefrist: 29. August 2025

Angebote sind in folgender Form einzureichen:
  • Elektronische Einreichung in Textform in deutscher Sprache

Die Adresse zur Einreichung der elektronischen Angebote lautet:
vergabe@essen.ihk.de
z.Hd. Herrn Robert Schweizog
Rückfragen können ebenfalls elektronisch oder telefonisch unter folgender Rufnummer erfolgen:
Herrn Robert Schweizog
0201 / 1892 – 210

Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat anzugeben
Sollten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat dieser die Vergabestelle vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Angebote, die nach Ablauf der Abgabefrist bei der ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgeordert.
Vordrucke für die Angebotserstellung existieren nicht, das Angebot kann nach eigenem Muster erstellt werden. Die Kosten für die Erstellung der Angebote werden nicht erstattet.
Sollten während der Laufzeit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unsererseits Änderungen an den Vergabeunterlagen notwendig sein, so werden alle Anbieter von bereits eingereichten Angeboten über diese Änderungen informiert.
Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist nicht zulässig.
Als Zuschlagskriterium für die Vergabe des Auftrags gilt der wirtschaftlichste Preis.