Erstellung eines „IHK-Nahversorgungsreports Ruhr – Lebensmittelmärkte im Fokus“


Vergabeart / Vergabeverfahren: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Datum der Veröffentlichung: 16.07.2025

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle:
Industrie- und Handelskammer zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Kontaktstelle: Branchen & Standort
Ansprechpartner: Alisa Geimer (Vertretung: Adam Cieplinski, IHK zu Dortmund)

Ort der Leistungsausführungen:
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Straße 120
44141 Dortmund

Im Rahmen der Federführung der Ruhr IHKs hat die IHK zu Essen in 2025 die Verantwortung, welche in 2026 an die IHK zu Dortmund übergeht.

1. Anlass und Zielsetzung
In den vergangenen Jahren haben die IHKs im Ruhrgebiet alle zwei Jahre den IHK-Handelsreport Ruhr veröffentlicht. Untersucht wurde darin die Flächenentwicklung von Einzelhandelsbetrieben mit mehr als 650 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Wesentliche Erkenntnis daraus ist, dass der Lebensmitteleinzelhandel dabei eine entscheidende Rolle spielt. Während insgesamt die Verkaufsfläche im Ruhrgebiet branchenübergreifend in den letzten Jahren gesunken ist, sind Nahrungs- und Genussmittel die einzige Branche, die noch Verkaufsflächenzuwächse verzeichnet. 2024 fiel z.B. rund ein Drittel der Verkaufsfläche (650+) auf Nahrungs- und Genussmittel. Hinzu kommt, dass sich nur in wenigen Handelsbereichen in den letzten Jahren derart dynamische und grundlegende Veränderungen des Erscheinungsbildes, der Funktionsweise sowie der Standortanforderungen gezeigt haben wie im Lebensmitteleinzelhandel. Die Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels ist durch ein anhaltendes Flächenwachstum sowie steigende Verkaufsflächengrößen der Betriebsstätten gekennzeichnet, die geringe Anzahl an Anbietern hat einen zunehmenden Konzentrationsprozess zur Folge.
Im dicht besiedelten und bebauten Agglomerationsraum des Ruhrgebiets wird es zunehmend schwieriger, Erweiterungsflächen für bestehende Lebensmittelmärkte oder Potentialflächen für neue Märkte auszuweisen. Gerade die kleinteilig strukturierten und wohnortnahen Angebotsstrukturen haben in diesem angebots- und nachfrageorientierten Veränderungsprozess Schwierigkeiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
Aufgrund dieser Entwicklungen wollen die Ruhr-IHKs von einer bisher branchenübergreifenden Betrachtung hin zu einer Fokussierung auf die Nahversorgung, insbesondere auf den Lebensmitteleinzelhandel.
Angesichts der besonderen Bedeutung der Nahversorgung nicht nur als Beitrag zur Daseinsvorsorge, sondern auch zur Zentrenbildung, vor allem in kleineren Kommunen und Stadtteilzentren, soll im „IHK-Nahversorgungsreport Ruhr“ auf die spezifischen Angebots- und Nachfragestrukturen im Ruhrgebiet, aber auch auf neue Herausforderungen und Entwicklungen sowie mögliche Handlungsansätze eingegangen werden.
Die zentrale Leitfrage des IHK-Nahversorgungsreports Ruhr soll daher lauten:
Wachsende Flächenkonkurrenzen, rechtliche Steuerungslücken und strukturelle Marktveränderungen - Wie kann eine zukunftsfähige, flächendeckende und nachhaltige Nahversorgung im Ruhrgebiet gesichert werden?

2. Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand ist die Konzeption, Durchführung und Aufbereitung einer Studie zur Nahversorgung im Ruhrgebiet mit folgenden Inhalten:
  • Ist-Situation der Nahversorgung im Ruhrgebiet
    • Bedeutung der Nahversorgung/des Lebensmitteleinzelhandels
      • Allgemein (Daseinsvorsorge)
      • für Zentrenbildung
      • aktuelle Entwicklungen (u.a. stärkere Nachfrage nach Innenstadtlagen, z.B. in ehemaligen Kaufhäusern à la MarktQuartier in Recklinghausen, Königshof in Essen und Einschätzung der Zukunftsfähigkeit von Lebensmittelmärkten in hochfrequentierten Lagen)
    • Angebotsstrukturen
      • Struktur der Betriebstypen (Discounter, Vollsortimenter, SB-Warenhaus, etc.)
      • Struktur der Anbieter (Edeka, Aldi, Rewe, Lidl & Co.)
      • Lagestrukturen (v.a. ZVB, integrierte Lagen, Solitärstandorte, FMZ, etc.)
      • Verkaufsflächen/durchschnittliche Verkaufsflächengröße, auch differenziert nach Betriebstypen, auch zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Verkaufsflächengröße
    • Nachfragestrukturen
      • Kaufkraftpotentiale
      • Versorgungslücken

  • Analyse der Nahversorgung im Ruhrgebiet:
    • Regionale Besonderheiten
      • Lassen sich regionale Unterschiede im Ruhrgebiet feststellen?
      • Gibt es im Ruhrgebiet noch Potentialflächen in integrierten Lagen?
      • Versorgungslücken?
    • Herausforderungen
      • Vermutlich kaum Potentialflächen in ZVBs und sonstigen, integrierten Lagen à Hinweis zur Problematik der aktuellen Rechtsprechung (Dortmund-/ Euskirchen-Urteile)
      • Entwicklung der Verkaufsflächengröße à Frage nach der Grenze der Großflächigkeit
      • Mögliche verkehrliche und städtebauliche Auswirkungen à gerade in dicht besiedelten Gebieten könnte dies ein Prüfkriterium sein
      • Digitale Nahversorgung (Lieferdienste, Online-Supermärkte, Click & collect, Micro-Hubs) à Veränderung der Versorgungsstruktur, digitale Vertriebskanäle und ihre Auswirkungen auf stationäre Versorgung (in Bezug auf Erreichbarkeit, Substitutionseffekte, räumliche Reichweite), Marktentwicklung (Marktanteil)
    • Handlungsansätze, z.B.
      • Optionen zur Sicherung & Stärkung der Ortskerne
      • Regelmäßige Fortschreibung EHK/Masterpläne
      • Rechtssichere Umsetzung, z.B. LEP zeitnah anpassen
      • Anhebung der Großflächigkeitsschwelle à Diskussion
      • Automatisierte Supermärkte (als Lösung für unterversorgte/ländliche Bereiche?)
Die oben genannten Inhalte dienen als Orientierung; weitere Vorschläge können gerne gemacht werden.

3. Methodisches Vorgehen
Der IHK-Nahversorgungsreport Ruhr ist ein Produkt der sechs Ruhr-IHKs. Der Untersuchungsraum umfasst die kompletten Bezirke der IHK Mittleres Ruhrgebiet, IHK zu Dortmund und IHK zu Essen sowie Teilbereiche der Niederrheinischen IHK (nur die kreisfreie Stadt Duisburg und der Kreis Wesel), der IHK Nord Westfalen (nur der Kreis Recklinghausen und die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen) sowie der SIHK zu Hagen (nur die kreisfreie Stadt Hagen und der Ennepe-Ruhr-Kreis).
Die Daten sollen auf Basis einer umfangreichen Recherche (u.a. Presseberichte, Einzelhandelskonzepte, Masterpläne) sowie auf einer Vor-Ort-Erhebung strukturprägender Lebensmittelmärkte im jeweiligen gesamten Stadtgebiet (auch dezentrale Standorte) erfasst werden. Ergänzend zur Vor-Ort-Erhebung wird eine qualitative Einschätzung von kommunalen Vertreterinnen und Vertretern empfohlen – etwa mittels strukturierter Interviews oder standardisierter Rückfragen – um Herausforderungen, Steuerungsansätze und Sichtweisen aus der Planungspraxis systematisch in die Analyse zu integrieren. Bei einem zu hohen Kostenumfang ist auch die Erstellung eines strukturierten Interviewleitfadens möglich, den die IHKs selbst kommunizieren.
Die Definition von „strukturprägend“ meint dabei sowohl großflächige Einzelhandelsbetriebe als auch nahversorgungsrelevante, nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei standortgerechter Dimensionierung, sofern sie der Gebietsversorgung und der Versorgung des zuzurechnenden Stadtbereichs dienen. Nicht erfasst werden sollen kleine Läden des Lebensmittelhandwerks wie Bäckereien und Metzgereien sowie Tankstellenshops und Kioske/Trinkhallen.

4. Zusammenstellung der Ergebnisse
  • Klare und strukturierte Darstellung der Ergebnisse
  • Einordnung und Interpretation der Daten
  • Erwartet werden ausformulierte Textbausteine sowie dazu passende Grafiken und Tabellen.
  • Ein formatiertes, gelayoutetes Produkt wird nicht gefordert, da das Endprodukt durch die Auftraggeberin gestaltet wird.
  • Zum ausgearbeiteten Gesamtprodukt wird eine Executive Summary mit den wichtigsten Ergebnissen inklusive anschaulicher Visualisierungen gefordert.

5. Zeitplan
  • Angebotsabgabe bis 17. August 2025
  • Info über Vorauswahl und Einladung zu Pitches: spätestens Ende September 2025
  • Pitch: 17. Oktober 2025
  • Entscheidung: 31. Oktober 2025
  • Umsetzungsphase: November 2025 bis Ende Februar 2026
  • Abstimmungsgespräche: März 2026
  • Vorstellung/ Veröffentlichung der Ergebnisse: Ende März/ Anfang April 2026
Eine fortlaufende Kommunikation – Rücksprache und/oder Information – mit dem Auftraggeber wird erwartet (z. B. mittels entsprechender Microsoft Teams-Besprechungen) und ist Bestandteil des Gesamtangebots. Insofern wird seitens des Auftraggebers mindestens vorausgesetzt, dass im Rahmen eines Auftakttermins das Studiendesign sowie das weitere Vorgehen besprochen wird.
Ferner wird gewünscht, dass nach der Erhebungs- und ersten Auswertungsphase ein Sachstandsbericht sowie – nach Abschluss der Studie – eine Ergebnispräsentation mittels einer Microsoft Teams-Besprechung oder analog erfolgt. Für den Fall einer Präsentation der Ergebnisse der Studie im Rahmen einer Presseveranstaltung wird ebenfalls erwartet, dass diese vom Auftragnehmer der Presse sowie weiteren eingeladenen Teilnehmern in Präsenz vorgestellt und erläutert werden.

6. Budget
Das maximale Gesamtbudget beträgt 32.000 Euro brutto. Angebote, die dieses Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.

7. Einreichung von Unterlagen
Interessierte Parteien sind eingeladen, folgende Unterlagen einzureichen:
  • Preis: Zusendung eines Angebots inklusive eines Kostenplans für die Durchführung der Studie an die genannte Adresse zur Einreichung des elektronischen Angebots; das Angebot sollte den Gesamtpreis benennen und in einzelne, nachvollziehbare Module mit Kostenansätzen unterteilt werden.
  • Methodik und Ansatz der Untersuchung (Studienkonzept): Der Anbietende sollte die Vorgehensweise der Studie beschreiben und ggfs. weitere oder alternative Inhalte vorschlagen.
  • Referenzen früherer vergleichbarer Studien, idealerweise mit raumplanerischem oder handelsgeografischem Schwerpunkt, können zur besseren Bewertung der fachlichen Eignung freiwillig beigefügt werden.

Sollten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat dieser die Vergabestelle vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Angebote, die nach Ablauf der Abgabefrist bei der ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Vordrucke für die Angebotserstellung existieren nicht; das Angebot kann nach eigenem Muster erstellt werden. Die Kosten für die Erstellung der Angebote werden nicht erstattet.
Sollten während der Laufzeit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unsererseits Änderungen an den Vergabeunterlagen notwendig sein, so werden alle Anbieter von bereits eingereichten Angeboten über diese Änderungen informiert.
Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist nicht zulässig.

8. Zuschlagskriterium
Die Auftragsvergabe erfolgt nach Vorstellung der Konzeption für das beschriebene Produkt in einem circa 30-minütigen Pitch. Die überzeugendsten Auftragnehmer werden zum Pitch vor Ort in der IHK zu Dortmund für Ende Oktober eingeladen. Der Pitch wird nicht vergütet. Das Zuschlagskriterium für die Vergabe des Auftrags ergibt sich aus dem Verhältnis von Kosten und inhaltlicher Überzeugung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ablauf der Angebots- / Abgabefrist: Sonntag, 17.08.2025

Ablauf der Angebotsbindefrist: 31. Oktober 2025

Angebote sind in folgender Form einzureichen:
- Elektronische Einreichung in Textform in deutscher Sprache

Die Adresse zur Einreichung des elektronischen Angebots lautet:
alisa.geimer@essen.ihk.de (Alisa Geimer, IHK zu Essen) und a.cieplinski@dortmund.ihk.de (Adam Cieplinski, IHK zu Dortmund)


Rückfragen können ebenfalls elektronisch oder telefonisch unter folgenden Kontaktdaten erfolgen:
Ansprechpartner:
Frau Alisa Geimer
Tel. 0201 / 1892 – 226
E-Mail: alisa.geimer@essen.ihk.de

Vertretung:
Herr Adam Cieplinski
Tel. 0231 / 5417 -153
E-Mail: a.cieplinski@dortmund.ihk.de