IHK zu Essen

Angaben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW


1. Ausgeübter Beruf

2. Beraterverträge

3. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien

4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form

5. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen

6. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien


Stand: 30.07.2026