IHK zu Essen
Angaben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
1. Ausgeübter Beruf
2. Beraterverträge
3. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
5. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
6. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Stand: 30.07.2026
