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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)

Im Unterschied zu den IHKs ist der DIHK keine öffentlich-rechtliche Körperschaft, sondern ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder die öffentlich-rechtlichen Industrie- und Handelskammern sind.
Der DIHK vertritt in allen das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft betreffenden Fragen einen gemeinsamen Standpunkt der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit. Der DIHK hat keine Weisungsrechte gegenüber den IHKs. Er kann nur Empfehlungen aussprechen.
Zu den Kernaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages gehört es, das Wissen der Organisation zu bündeln. Dabei ist der DIHK auf allen seinen Arbeitsebenen auf die IHKs angewiesen – eine Zusammenarbeit, die auf dem Gegenstromprinzip basiert. Der DIHK setzt die Informationen und Erfahrungen der IHKs in überregionale Wirtschaftspolitik um, über deren aktuelle Entwicklung er die IHKs wiederum umfassend unterrichtet.
Die Fülle der Aufgaben, die der DIHK als Dachorganisation der IHKs übernommen hat, erfordert eine effiziente Organisation:
  • Oberstes und höchstes Organ des DIHK ist die Vollversammlung, in der alle IHKs durch ihren Präsidenten und ihren Hauptgeschäftsführer vertreten sind. Die Vollversammlung wählt den Präsidenten des DIHK und die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. Sie bestätigt den erweiterten Vorstand des DIHK, der von den Landesarbeitsgemeinschaften der IHKs gestellt wird.
  • Der DIHK-Präsident, der Unternehmer und zugleich Präsident oder Vizepräsident einer IHK sein muss, ist Repräsentant der gesamten IHK-Organisation und damit der deutschen gewerblichen Wirtschaft gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
  • Der DIHK-Vorstand berät den Präsidenten, bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und verantwortet die wirtschaftspolitischen Richtlinien des DIHK. Unterstützt werden die ehrenamtlichen Organe durch rund 190 hauptamtliche, fachkundige Mitarbeiter, die vom Hauptgeschäftsführer des DIHK geleitet werden.
  • Der Hauptgeschäftsführer wird von der Vollversammlung des DIHK bestellt.
  • Außerdem wird der DIHK von 16 Fachausschüssen beraten, deren Mitglieder sich vor allem aus der Unternehmerschaft bilden.
Institutioneller Sitz des DIHK ist immer dort, wo Bundesregierung und Bundesparlament ihren Sitz haben. Das war von Juni 1949 bis September 1999 Bonn. Seit dem 1. Oktober 1999 ist es Berlin.