IHK24

Die Geschichte der IHK zu Essen

Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen

Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen (IHK) wurde am 26. Oktober 1840 gegründet. Sie bildet heute den regionalen Zusammenschluss von rund 50.000 Unternehmen aus dem Industrie-, Handels- und Dienstleistungssektor. Hauptziel der IHK ist das Gesamtinteresse der zugehörigen Unternehmen wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft einzutreten und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbetreibender, Betriebe oder Unternehmen abwägend oder ausgleichend zu berücksichtigen, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und Serviceleistungen anzubieten. Die vom Gesetzgeber allgemein formulierten Aufgaben können in der Praxis in drei wesentliche Tätigkeitsfelder aufgegliedert werden:
- Politik, Wahrnehmung des Gemeinschaftsinteresses, Wirtschaftsförderung, d.h. konkret: öffentliche Präsenz der Kammer, "Lobbyfunktion", Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen 
- Gesetzlich übertragene öffentliche Aufgaben, die im Interesse der Gemeinschaft der Unternehmen wahrgenommen werden, d.h. konkret: Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren, Benennung und Bestellung von Sachverständigen, Führen der Zweitschrift des Handelsregisters, u.a.

- Gesetzlich übertragene Aufgaben, die für einzelne Unternehmen erledigt werden, d.h. konkret: Prüfungen in der Berufsbildung und im Verkehr, Beglaubigungen aller Art, Unterrichtung im Gaststättenbereich und im Bewachungsgewerbe, Auskünfte und Beratungen sowie Geschäftsanbahnungen.
Die Industrie- und Handelskammern erhalten von der öffentlichen Hand keine Zuwendungen für ihren Haushalt. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge und Umlagen der kammerzugehörigen Unternehmen sowie durch Gebühren und Entgelte. Die kammerzugehörigen Unternehmen entscheiden durch ihre gewählten Vertreter in der Vollversammlung selbst über die Höhe der Einnahmen und Ausgaben der IHK. Außerdem unterliegt die IHK der Kontrolle der Rechnungsprüfungsstelle, deren Unabhängigkeit vergleichbar mit der des Landesrechnungshofes ist.