Informationspflichten

Prüfungen im Bereich Verkehr


Für Prüfungen nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) beziehungsweise der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV), der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (GbV), der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) oder dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG).


1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK zu Essen zur Durchführung einer Prüfung nach den oben genannten Verordnungen bzw. Gesetz.

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen (im Weiteren IHK zu Essen)
Hausanschrift: Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Telefon: 0201/1892-0
Fax: 0201/207866
E-Mail: info@essen.ihk.de

3.    Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte(r) der IHK zu Essen
Jan Wildemann
0211 / 36702-51

4.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Verarbeitungszwecke sind:
  • Abwicklung der oben genannten Prüfungen (einschließlich Prüfungsergebnis, Ausstellung von Zweitschriften und Verweise, Bewertung von Freistellungsanträgen),
  • Führen eines Verzeichnisses über alle durch die Industrie- und Handelskammern festgestellten Prüfungsergebnisse/ausgestellten Bescheinigungen.
  • Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Durchführung der Prüfungen verarbeitet.
  • Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit der nach der im Anmeldeformular genannten Prüfungsordnung/Satzung erhoben.
  • Rechtsgrundlagen:
  • Fachkundeprüfung (Personenverkehr): gemäß § 4 Absatz 7 in Verbindung mit (i.V.m.) § 5 Absatz 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen,
  • Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr): gemäß § 3 Absatz 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Absatz 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen,
  • Prüfungen (Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer): gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV sowie der jeweiligen Prüfungsordnung der IHK zu Essen,
  • Prüfung (Berufskraftfahrer): gemäß § 2 Absatz 1, 2 BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK zu Essen

5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden an:
  • Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Essen zur Zahlungsabwicklung,
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter der IHK zu Essen,
  • gegebenenfalls andere IHKs im Rahmen einer möglichen Verweisung,
  • Prüfungsausschussmitglieder,
  • gegebenenfalls an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung

    weitergegeben.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6.    Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

7.    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsunterlagen
  • Personenverkehr: Prüfungsunterlagen zwei Jahre, Prüfungsniederschriften 60 Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Gefahrgutbeauftragte: Prüfungsunterlagen sieben Jahre, gelöste Prüfungsaufgaben ein Jahr,  Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Gefahrgutfahrer: Lehrgangsunterlagen zehn Jahre, gelöste Prüfungsaufgaben zwei Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Berufskraftfahrer: Prüfungsunterlagen zwei Jahre, Prüfungsniederschriften 60 Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Güterkraftfahrer: Prüfungsunterlagen zwei Jahre, Prüfungsniederschriften 60 Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8.    Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber, Ihre Fahrschule oder Ihr Bildungsträger Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.
9.    Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Gegen die Datenverarbeitung aufgrund des Vertrags besteht kein Widerspruchsrecht.
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Essen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424 0
Fax: 0211 38424 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

10.    Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
  • Fachkundeprüfung (Personenverkehr): gemäß § 4 Absatz 7 i.V.m. § 5 Absatz 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr): gemäß § 3 Absatz 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Absatz 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Gefahrgutbeauftragtenprüfung: gemäß § 5 Absatz 2 Seite 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Gefahrgutfahrerprüfung: gemäß § 5 Abs. 2 Seite 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Berufskraftfahrerqualifikation: gemäß § 8 Absatz 2 BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
Die IHK zu Essen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bzw. Schulung zu bearbeiten. 
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.