Informationspflichten

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Unterrichtungsverfahren für besondere Bewachungstätigkeiten gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Unterrichtung für besondere Bewachungstätigkeiten durchzuführen.


2.    Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen (im Weiteren IHK zu Essen)
Hausanschrift: Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Telefon: 0201/1892-0
Fax: 0201/207866
E-Mail: info@essen.ihk.de

3.    Kontaktdaten des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte(r) der IHK zu Essen
Jan Wildemann
0211 / 36702-51


4.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO i.V. mit §§ 5 ff. BewachV verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

Welche Daten verarbeitet die IHK?

Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname,
  • Geburtsdatum, Geburtsort,
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • ggf. Kommunikationsdaten,
  • Sprachkenntnisse


5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Essen zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK zu Essen
  • den Referenten, der die Unterrichtung durchführt.
  • Bewachungsregister zur Übermittlung der Zertifizierungsnummer
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6.    Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7.    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Unterrichtung werden die Daten für die Bescheinigung 60 Jahre sowie sonstige Unterlagen drei Jahre lang aufbewahrt.  

8.    Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Unterrichtung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten.

9.    Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Essen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424 0
Fax: 0211 38424 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

10.    Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO i.V. mit §§ 5 ff. BewachV.
Die IHK zu Essen benötigt Ihre Daten, um Ihre Teilnahme an der Unterrichtung zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.