Informationspflichten

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit


Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Unterrichtung im Gaststättengewerbe durchzuführen.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Telefon 0201/1892-0
Fax: 0201 / 1892 - 172
E-Mail:  info@essen.ihk.de

2. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

HK zu Essen
Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Jan Wildemann
0211 / 36702-51

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Unterrichtung im Gaststättengewerbe durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz i. V. m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

4. Welche Daten verarbeitet die IHK?

Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Private Anschrift
  • Betriebliche Anschrift
  • Künftige Betriebsanschrift
  • Art der Gaststätte
  • Kommunikationsdaten
  • Ggf. Ausbildung im Gastgewerbe
  • Daten aus dem Prüfungszeugnis (zwecks Freistellung),
  • Kenntnisse der deutschen Sprache

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Abwicklung und Durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • ggf. DEHOGA Nordrhein e. V. sowie das Ordnungsamt der Stadt Essen
  • den Referenten, der die Unterrichtung durchführt.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Nach Abschluss der Unterrichtung werden Anmeldung und Niederschrift 50 Jahre aufbewahrt, sonstige Unterlagen ein Jahr. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Unterrichtung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

9. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Essen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.

10. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424 0
Fax: 0211 38424 10

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz i. V. m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe. Die IHK zu Essen benötigt Ihre Daten, um Ihre Teilnahme zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie an der Unterrichtung nicht teilnehmen und Ihnen kann kein Nachweis ausgestellt werden.