Informationspflichten

Verarbeitung von Daten von ehrenamtlichen Prüfern

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Berufung als Prüferin oder Prüfer. Die IHK zu Essen benötigt Ihre Daten, um die Prüfungen organisieren zu können.

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen (im Weiteren IHK zu Essen)
Hausanschrift: Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Telefon: 0201/1892-0
Fax: 0201/207866
E-Mail: info@essen.ihk.de

3.    Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte(r) der IHK zu Essen
Jan Wildemann
0211 / 36702-51

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Sie haben sich bereit erklärt, für die IHK zu Essen ehrenamtlich als Prüferin oder Prüfer tätig zu werden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung der Prüfertätigkeit zu ermöglichen (zum Beispiel für die Abstimmung und Einladung zu Prüfungen etc.).
Ihre Daten werden verarbeitet, um Sie als Prüferin oder Prüfer zu registrieren und um Prüfungen zu organisieren und durchführen zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 39 ff., §§53ff. BBiG verarbeitet.
Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
Ihre Daten können wir auch verarbeiten, um Ihnen ggf. öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen zu verleihen (§ 22 DSG NRW).

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Essen zur Zahlungsabwicklung, soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich sein sollte,
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK zu Essen,
  • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben,
  • an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung,
  • gegebenenfalls die Gewerkschaften zur Benennung von Prüfern,
  • gegebenenfalls die Berufsschulen zur Benennung von Prüfern.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Die Daten zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse werden zehn Jahre nach Abschluss der Gesamtprüfung aufbewahrt. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen drei Jahre lang im Original, der Schriftwechsel zehn Jahre, die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zwei Jahre und die Ausbildungs- und Prüfungsdaten 60 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. 

8. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Dann können wir allerdings Sie nicht mehr als Mitglied des Prüfungsausschusses verwalten.
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Fax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

9. Widerrufsrecht

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK zu Essen widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Quelle der Daten

Ihre Daten wurden uns gegebenenfalls von Ihrem Arbeitgeber oder der Gewerkschaft oder der Berufsschule übermittelt.

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer. Denn die IHK zu Essen benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit organisieren zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht als Prüferin oder Prüfer tätig sein.