Ombudsmann der IHK zu Essen
Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. November 2016 die Einführung eines Compliance-Kodex beschlossen. Der Compliance-Kodex ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Es wurde ferner festgelegt, dass den ehrenamtlich Tätigen, den Mitgliedsunternehmen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK zu Essen eine von Präsidentin und Hauptgeschäftsführerin benannte externe und neutrale Ombudsperson und auch ein interne(r) Ansprechpartner(in) zur Verfügung gestellt werden.
Ombudsperson und interne(r) Ansprechpartner(in) nehmen die Hinweise entgegen und prüfen, ob ihnen nachgegangen werden muss. Auf Wunsch des Hinweisgebers gewährleistet die Ombudsperson die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers. Hinweise können auch anonym gegeben werden.
Beauftragung als externer Compliance-Ansprechpartner, Ombudsmann und Vertrauensanwalt seit 1. Januar 2018:
Rechtsanwalt Andreas Riegel
Rechtsanwalt Andreas Riegel
Andreas Riegel ist Partner der Kanzlei RIEGEL STREHL Rechtsanwälte in Düsseldorf und spezialisiert auf die Bereiche Vergaberecht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht.
Andreas Riegel
Rechtsanwalt
Roßstraße 96
40476 Düsseldorf
Tel. 0211 415580-12
Fax: 0211 415580-19
riegel@riegel-strehl.de
www.riegel-strehl.de
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Beauftragter als interner Compliance-Ansprechpartner seit 1. Januar 2018: Andreas Zaunbrecher
Hinweisgeberstelle der zu Essen
Die “Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” (2018/0106 COD) garantiert künftig einerseits Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, die Verstöße gegen EU-Recht melden wollen, mehr Schutz. Gleichzeitig verpflichtet sie öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Damit betrifft die Richtlinie nicht nur Unternehmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die IHK zu Essen gleichermaßen dazu verpflichtet, einen entsprechenden Kanal für die Meldung von Missständen einzurichten.
Diese Stelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen auf
• Straftaten der Mitarbeitenden der IHK zu Essen und der ehrenamtlich für die IHK zu Essen tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die IHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
• sonstige Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die IHK zu Essen stehen, sofern diese Verstöße straf- oder bußgeldbewehrt sind.
Die “Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” (2018/0106 COD) garantiert künftig einerseits Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, die Verstöße gegen EU-Recht melden wollen, mehr Schutz. Gleichzeitig verpflichtet sie öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Damit betrifft die Richtlinie nicht nur Unternehmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die IHK zu Essen gleichermaßen dazu verpflichtet, einen entsprechenden Kanal für die Meldung von Missständen einzurichten.
Diese Stelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen auf
• Straftaten der Mitarbeitenden der IHK zu Essen und der ehrenamtlich für die IHK zu Essen tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die IHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
• sonstige Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die IHK zu Essen stehen, sofern diese Verstöße straf- oder bußgeldbewehrt sind.
Hinweisgeber können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z.B. Angestellte, ehrenamtlich Tätige, Praktikanten).
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen; sie gibt die Informationen ausschließlich in Absprache mit dem Hinweisgeber an die IHK zu Essen weiter. Die IHK zu Essen leitet gegebenenfalls die erforderlichen Schritte ein. Natürlich können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgeber erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle wird ebenfalls von Rechtsanwalt Andreas Riegel betreut, Kontaktdaten s.o.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartner zu kontaktieren.
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen; sie gibt die Informationen ausschließlich in Absprache mit dem Hinweisgeber an die IHK zu Essen weiter. Die IHK zu Essen leitet gegebenenfalls die erforderlichen Schritte ein. Natürlich können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgeber erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle wird ebenfalls von Rechtsanwalt Andreas Riegel betreut, Kontaktdaten s.o.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartner zu kontaktieren.