Wie gründe ich einen Verlag?

Welche gewerberechtlichen Aspekte Sie bei einer Gründung beachten müssen
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (z. B. bei Betriebsverlagerung) - bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Bezirks- oder Ortsamt oder im Service-Center unserer Handelskammer anmelden. Sie benötigen keine Zulassung.
? Wichtig, wenn Sie einen Verlag gründen:
ISBN für Bücher
Die "International Standard Buch Nummer" (ISBN) ist eine 10-stellige Zahlenkombination, die jedes Buch eindeutig identifiziert. Sie begleitet das Verlagsprodukt von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN wird bei der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH beantragt.
ISSN für Zeitschriften und Zeitungen
Die "International Standard Serial Number" (ISSN) dient der Identifikation von Zeitungen, Zeitschriften und Schriftenreihen, den sogenannte fortlaufenden Sammelwerken. Diese 8-stellige Zahl kann bei der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt (Main) beantragt werden.
VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher
Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das "Verzeichnis lieferbarer Bücher" (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten sich mit der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH in Verbindung setzen, damit Ihre Publikationen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Das VLB ist das Standardnachschlagewerk für Bücher und wird als Buch, CD-ROM und im Internet herausgegeben.
Autorenvertrag
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt.
Titelschutz/Titelschutz-Anzeige
Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz.

Wenn Sie Zeitungen/Zeitschriften verlegen, prüfen Sie zuerst, ob der vorgesehene Titel nicht bereits anderweitig benutzt wird. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk "STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung".
Sie können darüber hinaus ein bibliografisches Auskunftsbüro einschalten, das gegen Gebühr ermittelt, ob ein Titel schon in Gebrauch ist. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine so genannte Titelschutz-Anzeige ("Unter Hinweis auf § 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für ...") schalten.

Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Nationalbibliothek. Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.
Pflichtexemplarrecht
Jeder gewerbliche oder nicht gewerbliche Verleger in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, von seinen Veröffentlichungen zwei Pflichtexemplare kostenlos an Die Deutsche Bibliothek abzuliefern. Ablieferungspflichtig sind sowohl herkömmliche Veröffentlichung in Papierform als auch Mikroformen, Tonträger und physisch verbreitet elektronische Publikationen. Die Pflichtstückverordnung ist im § 18 des Gesetzes über die Deutschen Nationalbibliothek geregelt.
Gesetze
Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:
Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Presserecht
Literatur
•Plenz, Ralf: Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig? Verlag Norman Rentrop
•Heinold, Wolfgang Ehrhardt: Bücher und Büchermacher. Hüthig Verlagsgemeinschaft
•Löffler, Martin, Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts. Beck-Verlag
•Hubmann, Heinrich: Urheber- und Verlagsrecht. Beck-Verlag.