Beitragsveranlagung 2021
Im Zuge der Corona-Pandemie ist der IHK bewusst, dass derzeit einige Unternehmen erhebliche Verluste erleiden oder um ihre Existenz kämpfen. Aus gesetzlichen Gründen und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes allen unseren Mitgliedsunternehmen gegenüber ist eine Verschiebung unserer Beitragsveranlagung leider nicht möglich. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass die Beiträge nicht nur zwingend zur Sicherung der Leistungsfähigkeit Ihrer IHK erforderlich sind, sondern auch sinnvoll verwendet werden und Ihnen – direkt oder indirekt – wieder zu Gute kommen.
So sind zahlreiche für die Wirtschaft hilfreiche Entwicklungen (u. a. Soforthilfeprogramme, Überbrückungskredite, Ausweitung der Garantien und Bürgschaften) auf intensiven Druck der IHK-Organisation zurückzuführen. Ebenso konnten von der IHK zu Essen unter Einhaltung der coronabedingten Schutz- und Hygienemaßnahmen seit dem Jahreswechsel über 2.000 Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung sowie im Bereich der Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen durchgeführt werden. Des Weiteren haben wir als Unterstützung für Unternehmen eine allgemeine Corona-Hotline (0201/1892-333) geschaltet, über die bisher mehr als 9.000 Auskünfte erteilt wurden sowie die Beratung zum Thema Kurzarbeit übernommen. Unsere Merkblätter werden vielfach abgerufen und unsere Tätigkeit als Informationsbroker wird von vielen Unternehmen positiv wahrgenommen.
Sollten Sie aufgrund Ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Situation zur fristgerechten Begleichung des Beitragsbescheides nicht in der Lage sein, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Vorauszahlung für das Jahr 2021 anzupassen, die Stundung des Gesamtbetrages zu beantragen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Hierfür bitten wir um eine kurze schriftliche Mitteilung per Post, Fax, E-Mail oder über unsere Online-Services.
Sollten Sie Rückfragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen unter der Nummer 0201 1892-264 gerne zur Verfügung.