Zertifizierter Wohnimmobilienverwalter
Eine wichtige Änderung in § 19 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht vor, dass zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums u.a. die Bestellung eines sog. zertifizierten Verwalters gem. § 26a WEG gehört.
Hiervon ausgenommen sind Eigentümergemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, deren Verwalter selbst Wohnungseigentümer ist und bei denen nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.
Zur Zertifizierung bestimmt § 26a WEG, dass sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen darf, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren sind in einer Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums festgelegt worden. Dort ist auch festgelegt, wer von der Prüfungspflicht befreit ist. Die Verordnung ist am 17.12.2021 in Kraft getreten.
Ab dem 01.12.2023 können Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Die ursprüngliche Frist zum 01.12.2022 wurde vom Gesetzgeber um ein Jahr verlängert!
Die Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters gilt (abgesehen von der o.g. Ausnahme) ab dem 01.12.2023. Allerdings gelten Verwalter, die schon vor dem 01.12.2020 Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gewesen sind, gegenüber dieser Gemeinschaft bis zum 01.06.2024 als zertifiziert.
Eine Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen und wird durch die IHKs nicht ausgestellt. Eine Anerkennung erfolgt letztlich durch die Wohnungseigentumsgesellschaft.
Informationen zur Prüfung
Bei der Sachkundeprüfung kooperiert die IHK zu Essen mit der IHK Nord Westfalen. Interessenten aus dem IHK-Bezirk Essen können bei der IHK Nord Westfalen an der Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter“ teilnehmen.
Bei der Sachkundeprüfung kooperiert die IHK zu Essen mit der IHK Nord Westfalen. Interessenten aus dem IHK-Bezirk Essen können bei der IHK Nord Westfalen an der Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter“ teilnehmen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier (https://www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/sach-und-fachkundepruefungen/zertifizierter-verwalter-5334538) ebenso Einzelheiten zu den Terminen, zur Anmeldung, zur Dauer und Anzahl der Aufgaben sowie zum Prüfungsablauf.
Stand: Januar 2024