Recht und Steuern

Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten

Auseinandersetzungen um wettbewerbsrechtliche Fragen kennen viele Gewerbetreibende, entweder, weil sie sich schon einmal über die Werbung eines Konkurrenten geärgert haben oder weil sie abgemahnt worden sind. Derartige Verfahren können aufwändig und teuer werden. Eine kostengünstige und unkomplizierte Alternative kann die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten bei den Industrie- und Handelskammern bieten, eine außergerichtliche Schlichtungsstelle für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.
Für die Bezirke der IHK zu Essen, der IHK Nord Westfalen in Münster, der IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum und der IHK zu Dortmund besteht seit dem 01.01.2014 eine gemeinsame Einigungsstelle, deren Geschäfte die IHK Nord Westfalen führt. Sitzungen, an denen Unternehmen aus dem Bezirk der IHK zu Essen teilnehmen, finden in der Zweigstelle Gelsenkirchen der IHK Nord Westfalen oder anderweitig ortsnah statt. Weitere Informationen, insbesondere dazu, wer die Einigungsstelle anrufen kann und wie das Verfahren abläuft, erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Nord Westfalen hier