Ort der sonstigen Leistung

Die Regelungen, die den Ort der sonstigen Leistung im Umsatzsteuerrecht festlegen, sind vielfältig und bedürfen einer genauen Spezifizierung der Leistungserbringung.
Zudem ist ausschlaggebend, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nicht-Unternehmer ist. Informationen zu den Regelungen "Ort der sonstigen Leistungen" finden Sie in der rechten Spalte und zudem im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), den die hier abrufen können.