Vordruckmuster zur Plattformhaftung nach § 25e UStG
Online shopping concept
Das BMF hat mit zwei Schreiben vom 28. Juli 2021 neue Vordrucke im Zusammenhang mit der Haftungsregelung des § 25e UStG beim Warenhandel über Onlineplattformen veröffentlicht. Es handelt sich jeweils um Vordruckmuster, die von der Finanzverwaltung für Mitteilungen gegenüber dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes verwendet werden. Die Änderungen gehen auf das Jahressteuergesetz 2020 zurück. Die BMF-Schreiben vom 7.10.2019 werden aufgehoben.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vordruckmuster:
- Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Die Mitteilung betrifft den Fall, dass dem Finanzamt Erkenntnisse vorliegen, nach denen der Händler/Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht bzw. im Wesentlichen Umfang nicht nachkommt. Sie wird gegenüber dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes abgegeben. Nach Zugang der Mitteilung haftet der Marktplatzbetreiber für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Rechtsgeschäften, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden (§ 25e Abs. 1 und 4 UStG), es sei denn, der Händler/Unternehmer wird bis zum vom Finanzamt vorgegebenen Zeitpunkt vom Handel über den Marktplatz ausgeschlossen. Die Mitteilung gilt unbefristet, soweit sie nicht zurückgenommen oder widerrufen wird.
- Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG
Die Mitteilung betrifft den Fall, dass der Händler auf dem Marktplatz nicht als Unternehmer registriert ist, die Finanzverwaltung aber Anhaltspunkte dafür hat, dass die Tätigkeiten jedoch tatsächlich im Rahmen eines Unternehmens erfolgen. Sie wird gegenüber dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes abgegeben. Nach Zugang der Mitteilung haftet der Marktplatzbetreiber für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Rechtsgeschäften, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden (§ 25e Abs. 1 und 4 UStG), es sei denn, der Händler/Unternehmer wird bis zum vom Finanzamt vorgegebenen Zeitpunkt vom Handel über den Marktplatz ausgeschlossen. Die Mitteilung gilt unbefristet, soweit sie nicht zurückgenommen oder widerrufen wird.
Die Vordrucke können in der rechten Spalte abgerufen werden.