Ermäßigter Steuersatz auf Restaurantleistungen zum 01.01.2026
(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 01.01.2026; Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31.12.2025 zum 01.01.2026