Sachspende und Umsatzsteuergesetz
Sachspenden unterliegen als unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer, sofern der Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Das BMF erläutert, welche BMG in solchen Fällen gilt. Die Hinweise finden Sie u.a.im Abschnitt 10.6 Absatz 1a UStAE