Grundsteuerreform

Zeitplan

Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2019 die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht.
Dem Vernehmen nach planen die Regierungsfraktionen (CDU/CSU, SPD) eine sog. Paralleleinbringung aus der Mitte des Deutschen Bundestages noch in dieser Woche – voraussichtlich morgen, 27. Juni 2019. Die parallele Einbringung eröffnet die Möglichkeit, die Beratungen im Bundestag bereits zu beginnen, während der nach Artikel 76 Absatz 2 Satz 1 GG für Regierungsvorlagen notwendige erste Durchgang im Bundesrat läuft. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden dann direkt in die Ausschussberatungen des Bundestages einbezogen. Gegenstand der Beratungen des Bundestages sind zwar beide Gesetzentwürfe, es wird jedoch am Ende der Ausschussberatungen nur einer von ihnen als Gesetzesbeschluss verabschiedet. Der andere Gesetzentwurf wird in einem parallel gefassten Beschluss des Plenums für erledigt erklärt.
 
Die bisherige Planung sieht vor, dass eine Sachverständigenanhörung im Bundestag am 11. September 2019 stattfinden soll. Die Beratungen zur Reform der Grundsteuer im Finanzausschuss des Bundestages sollen bis zum 16. Oktober 2019 abgeschlossen sein; die 2. und 3. Lesung des Bundestages ist für den 18. Oktober 2019 geplant. Theoretisch könnte dann noch an drei Terminen – 8. und 29. November sowie 20. Dezember 2019 – die Zustimmung des Bundesrates erfolgen.
 
Quelle: DIHK, Stand: 26.06.2019