09.11.2021

Koordinierte Ländererlasse

Am 24.12.2021 wurden im Bundessteuerblatt Teil II (S. 2334 ff.) die koordinierten Ländererlasse vom 9.11.2021 zur Grundsteuerreform (Bundesmodell) veröffentlicht. 
Die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte des Bundesmodells erfolgt auf den 1.1.2022. Entsprechende Erklärungen müssen von den Unternehmen noch in 2022 abgegeben werden. Die konkreten Abgabefristen wollen die jeweiligen Bundesländer per Allgemeinverfügung bekannt geben. Die Abgebfrist soll voraussichtlich vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 laufen. 
In der rechten Spalte finden Sie den Ländererlass “ Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022” sowie den Ländererlass “Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022”.