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Am 05.12.2024 wurde der Haushaltsplanentwurf 2025 in den Rat der Stadt eingebracht. Der Beschluss über den Haushalt sowie das Haushaltssicherungskonzept ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 20.02.2025 vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen hat am 27.11.24 den Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 beschlossen und auch die Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 festgesetzt.
Das FinMin NRW hat auf seiner Intermetseite umfangreiche Informationen eingestellt, auch zu der aktualisierten Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze
Die Reform der Grundsteuer und der Bewertung von Grundbesitz stellt diesen Steuerbereich auf vollständig neue Grundlagen. Das BMF hat deshalb alle wesentlichen Informationen zum Thema in einem neuen Handbuch zusammengestellt.
Pressemitteilung zur Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023
Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten
Erklärungen und Informationen vom 27.06.22
Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung abgeben. Hierzu bietet Ihnen Mein ELSTER ab 01.07.2022 entsprechende Formulare zur elektronischen Übermittlung an.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im BStBl vom 30.3.2022 erfolgt.
Ab Mai erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind.
Das FinMin NRW hat ein Informationsschreiben für Unternehmen zur Grundsteuerreform veröffentlicht
Am 21.6.2019 hat die Bundesregierung die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Dazu hat das Kabinett drei Gesetzentwürfe beschlossen.
Schreiben an die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern mit Hinweisen auf die dringendsten Probleme und Fragestellungen bezüglich der Eckwerte vom 01.02.2019.
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig - Pressemitteilung des BVerfG, Nr. 21/2018