Sie befinden sich hier
Die Reform der Grundsteuer und der Bewertung von Grundbesitz stellt diesen Steuerbereich auf vollständig neue Grundlagen. Das BMF hat deshalb alle wesentlichen Informationen zum Thema in einem neuen Handbuch zusammengestellt.
Pressemitteilung zur Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023
Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten
Erklärungen und Informationen vom 27.06.22
Präsentation "Die Reform der Grundsteuer - für die Praxis aufbereitet"
Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung abgeben. Hierzu bietet Ihnen Mein ELSTER ab 01.07.2022 entsprechende Formulare zur elektronischen Übermittlung an.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im BStBl vom 30.3.2022 erfolgt.
Ab Mai erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind.
Das FinMin NRW hat ein Informationsschreiben für Unternehmen zur Grundsteuerreform veröffentlicht
Am 21.6.2019 hat die Bundesregierung die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Dazu hat das Kabinett drei Gesetzentwürfe beschlossen.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer-und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Schreiben an die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern mit Hinweisen auf die dringendsten Probleme und Fragestellungen bezüglich der Eckwerte vom 01.02.2019.
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig - Pressemitteilung des BVerfG, Nr. 21/2018