AfA-Tabellen

Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter

In der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: "AfA-Tabelle AV") ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) für Anlagegüter ausgewiesen, die nicht branchenspezifisch genutzt werden. Die “ AfA-Tabelle AV" gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt werden.
Umfassende Informationen hat das BMF hier zu dem Thema zusammengefasst. Dort finden Sie auch die AfA-Tabellen für bestimmte Wirtschaftszweige.