Weihnachtsbaum und Umsatzsteuersätze
Nach einer Pressemitteilung des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) vom 28.11.2023 werden 25 bis 30 Millionen Weihnachtsbäume jedes Jahr in Deutschland verkauft, etwa 90 Prozent kommen aus Deutschland.
Ganze sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den schönsten Baum zum Fest geht. Je nachdem, wer der Weihnachtsbaum verkauft und wie dieser beschaffen ist, können zwischen 0 und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.
Für künstliche Weihnachtsbäume gilt ein Steuersatz von 19 Prozent. Wer hingegen die Jubelstaude aus einer Weihnachtsbaumzucht vom pauschalierenden Landwirt in einer Großkultur großgezogen worden, zahlt einen Steuersatz von 10,7 Prozent.
Beim Verkauf eines Lichtbaums im Baumarkt oder Gartencenter ist der Fiskus nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent am Umsatz beteiligt. Der Forstwirt kann den Baum unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Käufer weitergeben.
Wer lieber das Geld für Geschenke anstatt für einen Weihnachtsbaum ausgibt, sollte beim Kleinunternehmer kaufen: Hier fällt beim Kauf gar keine Umsatzsteuer an!
Als wäre das nicht schon kompliziert genug, geht auch noch diese Variante:
Wird ein gebrauchter Kunstbaum im Second-Hand-Laden verkauft, werden zwar auch 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Wiederverkaufswert!
Wird ein gebrauchter Kunstbaum im Second-Hand-Laden verkauft, werden zwar auch 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Wiederverkaufswert!
Und dann noch dies:
Wenn die Frage nach dem Steuersatz beim Weihnachtsbaum geklärt ist, gibt es noch diese und mehr Kuriositäten, alles geregelt in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 ff UStG und den Zolltarifnummern:
Wenn die Frage nach dem Steuersatz beim Weihnachtsbaum geklärt ist, gibt es noch diese und mehr Kuriositäten, alles geregelt in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 ff UStG und den Zolltarifnummern:
- Adventskranz mit frischen Tannenzweigen: 7 Prozent (überwiegt aber der Anteil der trockenen Materialien (wie etwa Schleifen oder Tannenzapfen): 19 % Prozent
- Brennholz, Sägespäne, Pellets oder Holzbrickets: 7 Prozent
- Baumstamm und Holzhackschnitzel: 19 Prozent
- Hundekeks: 7 Prozent
- Kinderkeks: 19 Prozent
- Mandeln und Marzipan: 7 Prozent
- Kekse mit Mandeln und Marzipan: 19 Prozent
- Kartoffeln, frisch oder gekühlt: 7 Prozent
- Süßkartoffeln: 19 Prozent
…
In diesem Sinne: O Tannenbaum …!
Interessant: Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Schäffler u. a. und der Fraktion der FDP; „Steuerliche Regelung rund um das Weihnachtsgeschäft“ vom 10.1.22019 unter Dok.-Nr. 4971302
Dezember 2024