Weihnachtsbaum und Umsatzsteuersätze

Im Jahr 2025 werden in Deutschland voraussichtlich rund 25 bis 30 Millionen echte Weihnachtsbäume verkauft. Diese Zahl basiert auf aktuellen Einschätzungen von Branchenverbänden und Statistiken aus den Vorjahren.
Aber auch immer mehr Haushalte entscheiden sich für künstliche Weihnachtsbäume; der Markt wächst weltweit mit einer jährlichen Rate von etwa 6,3 % und soll bis 2030 einen Wert von über 5 Milliarden USD erreichen (Quelle: ChatGTP, 13.11.2025)

Ganze sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den schönsten Baum zum Fest geht. Je nachdem, wer der Weihnachtsbaum verkauft und wie dieser beschaffen ist, können zwischen 0 und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.
Für künstliche Weihnachtsbäume gilt ein Steuersatz von 19 Prozent. Wer hingegen die Jubelstaude aus einer Weihnachtsbaumzucht vom pauschalierenden Landwirt in einer Großkultur großgezogen worden, zahlt einen Steuersatz von 10,7 Prozent.
Beim Verkauf eines Lichtbaums im Baumarkt oder Gartencenter ist der Fiskus nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent am Umsatz beteiligt. Der Forstwirt kann den Baum unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Käufer weitergeben.
Wer lieber das Geld für Geschenke anstatt für einen Weihnachtsbaum ausgibt, sollte beim Kleinunternehmer kaufen: Hier fällt beim Kauf gar keine Umsatzsteuer an!
Als wäre das nicht schon kompliziert genug, geht auch noch diese Variante:
Wird ein gebrauchter Kunstbaum im Second-Hand-Laden verkauft, werden zwar auch 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Wiederverkaufswert!
Und dann noch dies:
Wenn die Frage nach dem Steuersatz beim Weihnachtsbaum geklärt ist, gibt es noch diese und mehr Kuriositäten, alles geregelt in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 ff UStG und den Zolltarifnummern:
  • Adventskranz mit frischen Tannenzweigen: 7 Prozent (überwiegt aber der Anteil der trockenen Materialien (wie etwa Schleifen oder Tannenzapfen): 19 % Prozent
  • Brennholz, Sägespäne, Pellets oder Holzbrickets: 7 Prozent
  • Baumstamm und Holzhackschnitzel: 19 Prozent
  • Hundekeks: 7 Prozent
  • Kinderkeks: 19 Prozent
  • Mandeln und Marzipan: 7 Prozent
  • Kekse mit Mandeln und Marzipan: 19 Prozent
In diesem Sinne: O Tannenbaum …!
Interessant:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Schäffler u. a. und der Fraktion der FDP; „Steuerliche Regelung rund um das Weihnachtsgeschäft“ vom 10.1.22019 unter Drucksache Deutscher Bundestag
Dezember 2025