Arbeitsrecht

Zulässige Mehrarbeit

Die anstehende Fußballeuropameisterschaft vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wirft seinen Schatten voraus. Viele freuen sich und hoffen auf die Wiederholung eines „deutschen Sommermärchens“. Veranstalter, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe rüsten sich für den erwarteten Besucheransturm, ebenso die Sicherheitsbehörden und die Sicherheitsbranche.
Wenn im Sommer in Dortmund, Gelsenkirchen und Düsseldorf Fußball in den Stadien gekickt wird, Menschen auf den Straßen feiern und sich Fans Urlaub nehmen, um die Spiele sehen zu können, beginnt dagegen für alle, die für die EM arbeiten, eine stressige Zeit. Da kommt die Frage auf, wie sollen die für das Ereignis erforderlichen Arbeitsstunden, an den Spieltagen, die auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen liegen, arbeitsrechtlich korrekt erbracht werden.
Über die Lösung für die anstehenden betrieblichen Erfordernisse berichten seit einigen Tagen die Medien: Beschäftigte in einzelnen Branchen dürfen zeitlich befristet bis zu zwölf Stunden täglich beschäftigt werden. 
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft der Herren durch eine Allgemeinverfügung Erleichterungen beim Arbeitszeitgesetz bewilligt. Dies betrifft eben auch unseren IHK-Bezirk Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. 
Für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 31. Juli 2024 besteht die Möglichkeit, Personen zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung der UEFA EURO 2024 bis zu zwölf Stunden täglich zu beschäftigen – gegebenenfalls auch an Sonn- und Feiertagen. Dies trifft nur auf Arbeiten zu, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 stehen.
Damit sollen Betrieben insbesondere spontane Anpassungen von Arbeitsabläufen und -einsätzen ermöglicht werden. Dabei müssen die Betriebe bestimmte Voraussetzungen (z.B. Aufzeichnung und Arbeitszeitausgleich) beachten.
Die Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 12 2024 finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf: 
Amtsblätter 2024 | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)