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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD); Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen
Die BP prüft immer mehr Kassensysteme bzw. Registrierkassen
Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der digitalen Grundaufzeichnungen (§ 238 HGB, §§ 140, 145 bis 147 AO)
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zusammengestellt.
ZUGFeRD als elektronische Rechnung mit Exkurs zum ersetzenden Scannen - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert