Zeugnisse: besser überprüfen!



Nicht selten kommen Arbeitgebern im Vorstellungsgespräch oder auch nach der Einstellung bezüglich der vorgelegten Zeugnisse (auch solcher, die vermeintlich von der IHK sind) Zweifel, weil sie formal nicht zu anderen vorliegenden Unterlagen passen oder schlicht nicht zu den gezeigten Leistungen passen.
Häufig lassen Unternehmen einfache Kopien in der Bewerbung ausreichen. Dadurch ist aber, erst recht im Medienzeitalter, Fälschungen und anderen eigenmächtigen „Verbesserungen“ von Zeugnissen und Bescheinigungen Tür und Tor geöffnet. Dem lässt sich nur mittels der Anforderung beglaubigter Kopien oder des Originals, notfalls mitgebracht beim Vorstellungsgespräch, wirksam begegnen.
Wenn Sie bei einem IHK-Zeugnis Zweifel hinsichtlich der Echtheit haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, der ausstellenden IHK das entsprechende Dokument zu faxen und dort auf Echtheit überprüfen zu lassen.
Zur Verdeutlichung der Relevanz:
Auf derartige Eingaben erstatte die IHK zu Essen wegen gefälschter IHK-Zeugnisse und Bescheinigungen Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung!