Wirtschafts-Identifikationsnummer
Aktuell: Bundesweite Einführung beginnt gegebenenfalls schon im Oktober 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. August 2024 den Verordnungsentwurf zur Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) veröffentlicht. Nach der ausstehenden Zustimmung des Bundesrates könnten daher schon im Oktober 2024 die Wirtschafts-Identifikationsnummern an die ersten Unternehmen verteilt werden.
Lesen Sie hier den Artikel vom DIHK (Stand 17.09.2024) dazu.
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Ab Herbst/Winter 2024 soll die Vergabe der Wirtschafts- Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden. Doch was genau ist diese Nummer eigentlich, wen betrifft diese und wofür kann bzw. soll sie verwendet werden?
Lesen Sie hier den Artikel vom DIHK (Stand 17.09.2024) dazu.
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Ab Herbst/Winter 2024 soll die Vergabe der Wirtschafts- Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden. Doch was genau ist diese Nummer eigentlich, wen betrifft diese und wofür kann bzw. soll sie verwendet werden?
Allgemeines
Alle in Deutschland wirtschaftlich Tätigen sollen zukünftig – wie natürliche Personen auch – ein eindeutiges Identifikationsmerkmal erhalten: die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Dadurch sollen die Finanzbehörden in der Lage sein, wirtschaftlich agierende Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Betroffen von der Vergabe sind natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen – also Unternehmen aller Rechtsformen, Einzelunternehmer, Freiberufler und ähnliche Gewerbetreibende.
Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer zusätzlich eine W-IdNr. So soll klargestellt werden, dass der betriebliche Bereich von der privaten Sphäre zu trennen ist.
Sollten durch den Unternehmer mehrere verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wird diesem für jede dieser Tätigkeiten eine eigene W-IdNr. zugewiesen. Dadurch wird sichergestellt, dass die einzelnen Geschäftsbereiche klar voneinander getrennt werden.
Alle in Deutschland wirtschaftlich Tätigen sollen zukünftig – wie natürliche Personen auch – ein eindeutiges Identifikationsmerkmal erhalten: die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Dadurch sollen die Finanzbehörden in der Lage sein, wirtschaftlich agierende Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Betroffen von der Vergabe sind natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen – also Unternehmen aller Rechtsformen, Einzelunternehmer, Freiberufler und ähnliche Gewerbetreibende.
Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer zusätzlich eine W-IdNr. So soll klargestellt werden, dass der betriebliche Bereich von der privaten Sphäre zu trennen ist.
Sollten durch den Unternehmer mehrere verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wird diesem für jede dieser Tätigkeiten eine eigene W-IdNr. zugewiesen. Dadurch wird sichergestellt, dass die einzelnen Geschäftsbereiche klar voneinander getrennt werden.
Vergabe der W-IdNr.
Die W-IdNr. soll auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben werden. Im Anschluss wird sie dem wirtschaftlich Tätigen übermittelt. Ein gesonderter Antrag ist also obsolet. Die Vergabe soll aufgrund von technischen und organisatorischen Anforderungen stufenweise erfolgen. Laut des Referentenentwurfs zur W-IdNr. soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. zum 1. November 2024 begonnen werden und voraussichtlich bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Sieht ein Gesetz die Nennung der W-IdNr. vor, so kann der Steuerpflichtige diese Angabe natürlich erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Identifikationsnummer vornehmen.
Die W-IdNr. soll auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben werden. Im Anschluss wird sie dem wirtschaftlich Tätigen übermittelt. Ein gesonderter Antrag ist also obsolet. Die Vergabe soll aufgrund von technischen und organisatorischen Anforderungen stufenweise erfolgen. Laut des Referentenentwurfs zur W-IdNr. soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. zum 1. November 2024 begonnen werden und voraussichtlich bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Sieht ein Gesetz die Nennung der W-IdNr. vor, so kann der Steuerpflichtige diese Angabe natürlich erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Identifikationsnummer vornehmen.
Zusammensetzung der W-IdNr.
Die W-IdNr. setzt sich aus einer Kombination mit dem Kürzel DE – für Deutschland – und einer Abfolge von 9 Ziffern zusammen. Zudem kommen zu den 9 Ziffern ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal hinzu. Dieses soll als Identifizierung der einzelnen Betriebe, Betriebsstätten und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens dienen. Die W-IdNr. könnte daher beispielshaft so aussehen:
Die W-IdNr. setzt sich aus einer Kombination mit dem Kürzel DE – für Deutschland – und einer Abfolge von 9 Ziffern zusammen. Zudem kommen zu den 9 Ziffern ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal hinzu. Dieses soll als Identifizierung der einzelnen Betriebe, Betriebsstätten und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens dienen. Die W-IdNr. könnte daher beispielshaft so aussehen:
DE123456789-00001
So wie die Steueridentifikationsnummer im privaten Bereich, stellt die W-IdNr. ein einheitliches und auf Dauer angelegtes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen dar.
Anwendung und Ziel der Identifikationsnummer
Die W-IdNr. soll primär zur Identifizierung für das Besteuerungsverfahren der wirtschaftlich Tätigen dienen. Darüber hinaus wird sie auch für die Identifikation im neuen sog. Unternehmensbasisdatenregister verwendet, welches als zentrale Datendrehscheibe für behördenübergreifende Unternehmensstammdaten dienen soll. Das Register soll vom Statistischen Bundesamt geführt werden, wobei die Erstbefüllung der Stammdaten der Unternehmer durch das BZSt erfolgt. Durch die Einführung des Registers soll eine Mehrfachmeldung der Stammdaten an unterschiedliche Register nicht mehr möglich bzw. notwendig sein.
Zudem hat die Einführung der W-IdNr. zum Ziel, eine Vereinfachung der Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander zu schaffen.
Die W-IdNr. soll primär zur Identifizierung für das Besteuerungsverfahren der wirtschaftlich Tätigen dienen. Darüber hinaus wird sie auch für die Identifikation im neuen sog. Unternehmensbasisdatenregister verwendet, welches als zentrale Datendrehscheibe für behördenübergreifende Unternehmensstammdaten dienen soll. Das Register soll vom Statistischen Bundesamt geführt werden, wobei die Erstbefüllung der Stammdaten der Unternehmer durch das BZSt erfolgt. Durch die Einführung des Registers soll eine Mehrfachmeldung der Stammdaten an unterschiedliche Register nicht mehr möglich bzw. notwendig sein.
Zudem hat die Einführung der W-IdNr. zum Ziel, eine Vereinfachung der Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander zu schaffen.
Politische Aktivität der DIHK
Die DIHK hat am 5. Juli 2024 eine Stellungnahme zum dem am 28. Juni 2024 veröffentlichten Referentenentwurf der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abgegeben (siehe rechte Spalte).
In dieser Stellungnahme begrüßt die DIHK die Einführung eines bundeseinheitlichen, dauerhaften und unveränderlichen Identifikationsmerkmales zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen, da dieses einen wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsverfahren darstellt. Sowohl Unternehmen als auch Verwaltung können – bei einer praxisgerechten und effizienten Ausgestaltung dieser Prozesse – von einer Beschleunigung der Verfahren und damit einer früheren Rechts- und Planungssicherheit profitieren. Mit Blick auf die bereits existierenden Identifikationsnummern (z. B. Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer etc.) ist es jedoch erforderlich, dass die neue W-IdNr. keine neuen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen auslösen wird und diese nicht zusätzlich eine weitere Identifikationsnummer verwalten müssen.
Die DIHK hat am 5. Juli 2024 eine Stellungnahme zum dem am 28. Juni 2024 veröffentlichten Referentenentwurf der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abgegeben (siehe rechte Spalte).
In dieser Stellungnahme begrüßt die DIHK die Einführung eines bundeseinheitlichen, dauerhaften und unveränderlichen Identifikationsmerkmales zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen, da dieses einen wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsverfahren darstellt. Sowohl Unternehmen als auch Verwaltung können – bei einer praxisgerechten und effizienten Ausgestaltung dieser Prozesse – von einer Beschleunigung der Verfahren und damit einer früheren Rechts- und Planungssicherheit profitieren. Mit Blick auf die bereits existierenden Identifikationsnummern (z. B. Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer etc.) ist es jedoch erforderlich, dass die neue W-IdNr. keine neuen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen auslösen wird und diese nicht zusätzlich eine weitere Identifikationsnummer verwalten müssen.
Zeitplan
Die Beschlussfassung des Bundeskabinetts zu dem Verordnungsentwurf war am 24. Juli 2024, die Zustimmung des Bundesrates für den 27. September 2024 geplant.
Die Beschlussfassung des Bundeskabinetts zu dem Verordnungsentwurf war am 24. Juli 2024, die Zustimmung des Bundesrates für den 27. September 2024 geplant.
Fazit
Durch die zentrale Stammdatenhalterung wird ein effizienterer Datenaustausch zwischen den Behörden und den Unternehmen sowie weniger Bürokratie möglich sein. Zudem werden die Unternehmen durch die klare Trennung von privaten und betrieblichen Identifikationsnummern entlastet. Das wird voraussichtlich auf lange Sicht eine verbesserte Datenqualität und zu reibungsloseren Verwaltungsprozessen führen. Die W-IdNr. verspricht also viele Vorteile sowie Erleichterungen für alle deutschen Unternehmer.
Durch die zentrale Stammdatenhalterung wird ein effizienterer Datenaustausch zwischen den Behörden und den Unternehmen sowie weniger Bürokratie möglich sein. Zudem werden die Unternehmen durch die klare Trennung von privaten und betrieblichen Identifikationsnummern entlastet. Das wird voraussichtlich auf lange Sicht eine verbesserte Datenqualität und zu reibungsloseren Verwaltungsprozessen führen. Die W-IdNr. verspricht also viele Vorteile sowie Erleichterungen für alle deutschen Unternehmer.
Stand: Juli 2024
Antje Ciupka (Rechtsreferendarin) und Stefanie Albus (IHK zu Essen)
Antje Ciupka (Rechtsreferendarin) und Stefanie Albus (IHK zu Essen)