Weihnachtsfrieden

!Zum Jahresausklang setzt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf Augenmaß und Rücksicht. Vom 17. bis zum 31. Dezember 2025 gilt der Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Während dieser Zeit stellen die Finanzämter des Landes bestimmte Maßnahmen, wie Vollstreckungen oder die Einleitung von Betriebsprüfungen, zurück, damit die Feiertage im Vordergrund stehen können.
„Die Weihnachtstage sind für viele Menschen eine Zeit des Innehaltens und der Begegnung mit Familie und Freunden. Diese Momente haben gerade in einer Zeit, die von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt ist, einen besonderen Wert“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Mit dem Weihnachtsfrieden trägt die Finanzverwaltung dazu bei, dass die Menschen die Feiertage ungestört verbringen können.“
In der Zeit des Weihnachtsfriedens werden grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und keine Prüfberichte versendet. Nur wenn ein rasches Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist, etwa um wegen drohender Verjährung Steuerausfälle zu vermeiden, müssen die Ämter handeln.
Steuerbescheide werden weiterhin versandt, damit insbesondere, Steuererstattungen zügig ausgezahlt werden können und finanzielle Entlastungen rechtzeitig ankommen. Auch Mahnungen werden in dieser Zeit nicht zurückgehalten.
„Unser Weihnachtsfrieden steht für Respekt und Menschlichkeit“, so Minister Dr. Optendrenk. „Als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung haben wir die Menschen in Nordrhein-Westfalen im Fokus - das ganze Jahr über und im Besonderen jetzt in der Weihnachtszeit.“

Quelle: Internetseite des FinMin NRW vom 15.12.2025