DIHK-Webinar zur Geldwäsche-Verordnung

Veranstaltung Transparenzregister

Seit dem 10.07.2027 gilt mit der Geldwäsche-Verordnung erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gegenstand der neuen Verordnung sind insbesondere zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Auch aus den weiteren Regelungen der Geldwäsche-Verordnung sowie aus der Geldwäsche-Richtlinie ergeben sich neue oder gegenüber bisher geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an Unternehmen aus Industrie und Handel.

Die DIHK lädt für den 21.10.2026 von 9:30 bis ca. 11:00 Uhr zu einem kostenfreien Webinar ein, das einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen geben wird.
Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.
Die Anmeldung ist ab sofort unter diesem Link möglich. Die Teilnehmerzahl ist technisch begrenzt, die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Teilnahmelink wird kurz vor der Veranstaltung an die angemeldeten Personen versendet.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, das dies eine DIHK-Veranstaltung ist und wir keine Einfluss auf Inhalte und Anmeldemöglichkeiten haben.