Tax free
Seit dem 01.01.20 können nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr für den liefernden Händler führen.
Abgrenzungsfragen zu dieser Regelung einschließlich einer etwaigen Übergangsregelung werden gegenwärtig noch geprüft. Die Dienststellen der Zollverwaltung sind deshalb angewiesen, bis auf Weiteres auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegten Belege abzustempeln, also auch solche bis zu einem Rechnungsbetrag von 50 Euro. Da die Zollverwaltung lediglich die Ausfuhr durch eine in einem Drittland ansässige Person bestätigt, ist mit einem Stempelaufdruck keine Aussage über eine damit verbundene Steuerbefreiung für den Händler verknüpft, die er an seinen Kunden weitergeben kann.
Reisende sollten daher im eigenen Interesse überlegen, ob sich der mit dem Erhalt eines gestempelten Belegs verbundene Zeitverlust in den Fällen lohnt, in denen ein Einkauf ab dem 1. Januar 2020 einen Rechnungsbetrag bis zu 50 Euro aufweist.
Die Wertgrenze wird wieder entfallen, wenn eine automatisierte Bestätigung der Ausfuhr von Waren durch eine im Drittland ansässige Person möglich ist. Ein dafür vorgesehenes IT-System ist in Entwicklung, ein konkreter Zeitpunkt für eine Inbetriebnahme kann gegenwärtig noch nicht benannt werden.
Quelle: Stand 28.05.2025 Internetseite des Zolls
Unter der Dok.-Nr. 277445 finden Sie auf der Internetseite der IHK zu Essen Informationen zu diesem Thema.
Das BMF hat ein Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr - Stand Juli 2022 - veröffentlicht, dass Sie unter diesem Link abrufen können: Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Unter der Dok.-Nr. 277445 finden Sie auf der Internetseite der IHK zu Essen Informationen zu diesem Thema.
Das BMF hat ein Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr - Stand Juli 2022 - veröffentlicht, dass Sie unter diesem Link abrufen können: Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr