Gütliche Einigung
Schiedsgerichtshof (SGH)
Streitigkeiten aus Geschäften in Deutschland können vor jedes deutsche Gericht gebracht werden. Doch weder der vom Gegner gewählte Gerichtsort noch Dauer und Kosten des Instanzenweges sind immer absehbar. Da staatliche Gerichtsverfahren öffentlich sind, gehen im schlimmsten Fall vor Gericht offengelegte Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz, während angebliche Produkt- und Sicherheitsmängel ihren Weg in die Presse finden können.
In vielen Fällen empfiehlt sich deshalb die Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens, vertraglich vereinbart durch eine entsprechende Klausel) als Alternative zum ordentlichen Rechtsweg. Ein Schiedsgerichtsverfahren ähnelt im Ablauf einem staatlichen Gerichtsverfahren. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen entfaltet wie ein Urteil. Eine Berufung oder Revision gegen dieses Urteil findet nicht statt.
In der Verfahrensgestaltung sind die Schiedsrichter flexibler und freier als die Richter eines staatlichen Gerichts. Die Parteien selbst haben auch einen stärkeren Einfluss auf das Verfahren.
Die IHK Essen hat seit 2023 kein kaufmännisches Schiedsgericht mehr. Diese Aufgabe wurde übertragen auf den Schiedsgerichtshof (SGH) bei der DIHK KdÖR.
Weitere Informationen wie den Mustertext und die SGH-Informationsbroschüre finden Sie in der rechten Spalte unter “Downloads”
Stand: Januar 2026
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Stand: Januar 2026
