Postmodernisierungsgesetz
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Der Bundestag hat mit der Reform des Postgesetzes beschlossen: die im Rahmen der Postrechtsnovelle (Postrechtsmodernisierungsgesetzes, PostModG) am 13. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen und am 5. Juli 2024 vom Bundesrat gebilligt worden sind (siehe hierzu DIP - Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)).
Die Deutsche Post hat nun mehr Zeit für die Zustellung von Briefen. Die erste Reform des Postgesetzes seit 25 Jahren trat am 01.01.2025 in Kraft. Zeitgleich treten viele Gesetzesänderungen in Kraft, die mit Postlaufzeiten zu tun haben.
Das Gesetz sieht nun zum 01.01.2025 vor, dass erst am dritten Werktag nach Einwurf 95 Prozent der Briefe zugestellt werden müssen. Am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein.
Für die Postnutzer heißt das auch, dass sie im Schnitt länger auf einen Brief warten müssen als bisher. Aber auch mit einer verlängerten Zustellung ihrer Briefe rechnen müssen.
Die Deutsche Post hat nun mehr Zeit für die Zustellung von Briefen. Die erste Reform des Postgesetzes seit 25 Jahren trat am 01.01.2025 in Kraft. Zeitgleich treten viele Gesetzesänderungen in Kraft, die mit Postlaufzeiten zu tun haben.
Das Gesetz sieht nun zum 01.01.2025 vor, dass erst am dritten Werktag nach Einwurf 95 Prozent der Briefe zugestellt werden müssen. Am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein.
Für die Postnutzer heißt das auch, dass sie im Schnitt länger auf einen Brief warten müssen als bisher. Aber auch mit einer verlängerten Zustellung ihrer Briefe rechnen müssen.
Das hat weitreichende Auswirkungen, auch rechtlicher Art. Längere Postlaufzeiten bei postalischem Versand von Rechnungen, Kündigungen, fristgebundenen Bewerbungen etc. und allem, wo der Zugang mit Fristen verbunden ist, müssen direkt eingeplant werden, wenn nicht eine andere Art der Zusendung gewählt wird.
Die Änderungen durch das Postmodernisierungsgesetz führen zu umfangreichen Änderungen an anderen Gesetzen. Bisher geht beispielsweise das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder die Abgabenordnung (AO) im Steuerrecht davon aus, dass behördliche Schreiben, Bescheide etc. am dritten Tag nach Aufgabe zur Post im Inland als zugegangen, der Inhalt damit als bekanntgegeben gelten. Diese sog. Bekanntgabefiktion ist wichtig, denn sie regelt auch, wann die Frist für einen Einspruch oder einen Widerspruch anfängt bzw. wann die Frist abgelaufen ist und der Rechtsbehelf damit als verfristet gilt.
Diese Bekanntgabefiktion konnte erschüttert werden, wenn man unter anderem darlegen konnte, dass Post einen gar nicht erreichen konnte, weil z.B. der Briefkasten durch eine Baumaßnahme gar nicht erreichbar war.
Die Bekanntgabefiktion ist in vielen Rechtsgebieten gesetzlich verankert. Durch die Reform des Postgesetzes werden diese jeweils geändert. Das bedeutet unter anderem, dass im VwVfG dann ab dem 01.01.2025 die Bekanntgabe von drei auf vier Tage nach Aufgabe zur Post verlängert wird.
Am 1. Januar 2025 treten also eine Reihe von Vorschriften zur Änderung von Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Kraft, dazu gehören u. a. folgende:
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Fiktion der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (= Änderung v. § 41 Abs. 2 VwVfG und § 122 Abs. 2 AO):
Verwaltungsakte gelten künftig nicht mehr drei, sondern vier Tage nach Aufgabe zur Post (schriftliche VAe) oder nach Absenden (elektronische VAe) als bekanntgegeben.
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Fiktion der Zustellung mittels Einschreiben (= Änderung v. § 4 Abs. 2 VwZG):
Dokumente, die mittels Einschreiben versendet werden, gelten ebenfalls nicht mehr nach drei, sondern erst nach vier Tagen als zugestellt.
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Fiktion bei formloser Mitteilung durch das Zivilgericht (= Änderung von § 270 ZPO):
Per Post versandte Schriftsätze und Erklärungen der Parteien, die keine Sachanträge enthalten (= formlose Mitteilungen), gelten künftig ebenfalls erst vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen.
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Zustellungsfiktion im Insolvenzverfahren (= Änderung v. § 8 Abs. 2 InsO):
Auch im Insolvenzverfahren gelten Schriftstücke künftig nicht mehr drei, sondern vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Stand: Dezember 2024