Muster für Dokumentationen für Güterhändler nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz gibt den Güterhändlern, z.B. Juwelieren, Maklern, und Autohändlern zur Bekämpfung der Geldwäsche viele Pflichten auf. Dazu gehört auch eine umfangreiche Dokumentation von Vorgängen sowie die Meldung von Verdachtsfällen.
Die Geldwäscheüberwachungsbehörde für die MEO-Region, die Bezirksregierung Düsseldorf, stellt auf ihrer Internetseite verschiedene Muster u.a. zur Dokumentation zur Verfügung, mit denen die Verpflichteten ihren Dokumentationsaufgaben ordnungsgemäß nachkommen können. Zudem können Verpflichtete ihre Anträge und Anzeigen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten auch online an die Bezirksregierung übermitteln. Alle Muster und Informationen zum Onlineverfahren finden Sie unter folgendem Link:
Stand: Mai 2025